Der Bundesrat wird mit großer Wahrscheinlichkeit keinen Einspruch gegen das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, den so genannten „Zweiten Korb“, einlegen, meldet das Institut für Urheber- und Medienrecht.
In ihren Beratungen vom 10. September haben der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Kulturfragen der Länderkammer eine entsprechende Empfehlung für die am 21. September stattfindende Sitzung des Bundesrats beschlossen. Wenn, was zu erwarten steht, das Plenum dieser Empfehlung folgt, kommt das Gesetzesvorhaben zum Urheberrecht also in einer Woche zustande und kann – eine schnelle Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt vorausgesetzt – noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Weiterlesen: http://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/3142/