
(Foto: Anne Hoffmann)
Lange war der „Zweite Korb“ das rote Tuch für die Branche: Verlage und Autoren mussten befürchten, die Bundesregierung, die laut gegen geistigen Diebstahl in China wettert, wolle das Urheberrecht im eigenen Lande mit Füßen treten. Ganz so schlimm ist es nun aber nicht gekommen bei der Verabschiedung des „Zweiten Korbes“ [mehr…]. Börsenverein-Justitiar Dr. Christian Sprang zieht im buchmarkt-de-Interview ein erstes Fazit:
buchmarkt.de: Darf die Branche zufrieden sein mit den Ergebnissen bei der Verabschiedung von Korb Zwei?
Christian Sprang: Unter dem Strich ja. Für den Börsenverein und die Branche ist der „Zweite Korb“ zwar alles andere als ein Wunschkonzert gewesen. Bei der Novelle sind aber letztlich wichtige Positionen der Branche berücksichtigt worden. So kann an Schulen künftig nicht mehr ohne Genehmigung aus Schulbüchern kopiert werden. Bibliotheken dürfen nicht mehr wie bisher jedermann – einschließlich kommerzieller Nutzer – beliebige Zeitschriftenbeiträge auf Bestellung per E-Mail zusenden. Verlagen wird es ermöglicht, von ihren Autoren Rechte an Nutzungsarten zu erwerben, die erst nach Vertragsschluss technisch bekannt werden. Eine aus der missglückten Reform des Urhebervertragsrechts stammende Regelung, die zu Streitigkeiten um die Verteilungsschlüssel der Verwertungsgesellschaften geführt hat, ist im Sinne der Verlage klargestellt worden. Nach großem gemeinsamen Kampf von Autoren, Verwertungsgesellschaften, Börsenverein und Presseverlegern konnte die der Geräteindustrie von Bundeskanzler Schröder bereits zugesagte Kürzung der urheberrechtlichen Kopierabgaben verhindert werden. Schließlich ließ sich die Einführung neuer Urheberrechtsschranken in Bildung und Forschung zwar nicht vollständig vereiteln, bei ihrer Ausgestaltung aber Schlimmeres verhüten.
Was müssen Verlage jetzt besonders beachten?
Die für die Praxis wichtigste Änderung ist sicherlich die Möglichkeit des Erwerbs unbekannter Nutzungsarten. Wenn – voraussichtlich zum 1. Dezember – das neue Recht in Kraft tritt, sollte jeder Verlag geänderte Verlagsverträge verwenden. Außerdem sollte er wissen, wie er – auch das ermöglicht das neue Urheberrecht – ältere Werke in neuen Technologien nutzen kann, wie er mit Widersprüchen und Widerrufen neuer Rechte durch Autoren umgeht und wann er für den Autor gegenüber seinen eigenen Lizenznehmern der Erweiterung von Nutzungsrechten widersprechen muss. Da gerade bei den bestehenden Werken die Widerspruchsmöglichkeit nur für 12 Monate nach Inkrafttreten der Novelle besteht, dürfen Verlage das neue Recht nicht verschlafen. Sie sollten sich unbedingt rechtzeitig bei der Rechtsabteilung des Börsenvereins beraten lassen, was zu tun ist. Da das neue Recht leider außerordentlich kompliziert ist und viele schwierige Fragen aufwirft, wollen wir im November – also noch vor Inkrafttreten der Regelungen – eine Expertentagung in der Akademie des Deutschen Buchhandels organisieren. Danach herrscht hoffentlich Klarheit, wie Verlage am besten mit der neuen Rechtslage umgehen, und wir können unseren Mitgliedsverlage entsprechende Empfehlungen geben.
Wo liegen im Urheberrecht die Probleme der Zukunft?
Es hat sich klar gezeigt, dass derzeit der Bereich Bildung und Forschung ein Hauptproblem ist und – wenn man sich das für den „Dritten Korb“ angekündigte gesetzgeberische Programm ansieht – bleiben wird. Rolle und Leistungen der Wissenschaftsverlage werden von einer lautstarken Minderheit in diesem Bereich ignoriert, ihr Nutzen und die Notwendigkeit eines starken Urheberrechts in Frage gestellt. In vielen Bundesländern, aber auch in den Bundestagsfraktionen fordern Bildungspolitiker aus fiskalischen Motiven die Ausweitung von Urheberrechtsschranken und preisen open access als Allheilmittel an.
Wir müssen deutlich machen, dass eine Selbstbedienung der öffentlichen Hand bei den Wissenschaftsverlagen durch Erweiterung von Urheberrechtsschranken letztlich Bildungspolitik nach dem Motto ist „Wenn Vater Staat kein Geld mehr hat, müssen seine Kinder eben klauen gehen“. Vor dem Umstieg von nutzerfinanzierten zu autorenfinanzierten Veröffentlichungen muss genau geprüft werden, wo dieser wirklich Sinn macht und wo mit open access nur funktionierende marktwirtschaftliche Strukturen durch ein nicht nachhaltiges planwirtschaftliches Publikationswesen ersetzt würden.
Dabei muss es uns vor allem gelingen, die Auseinandersetzungen mit Wissenschaftsorganisationen und Bibliotheken zu überwinden. Wir müssen deutlich machen, dass wir ein gemeinsames Ziel verfolgen, nämlich den Zugang zu und die Vermittlung von Wissen unter konsequenter Nutzung moderner Technologien zu verbessern und zu erleichtern. Wenn wir diesen Nutzen und die einzigartige Effizienz der Dienstleistungen von Verlagen besser vermitteln, müssten sich die Probleme mit dem Urheberrecht in Bildung und Forschung in den Griff bekommen lassen.
Erhebliches Kopfzerbrechen bereitet uns daneben die Durchsetzung von Urheberrechten im Internet, ein Thema von höchster Relevanz für die Zukunft. Der Bundestag hat kurz vor der Sommerpause zu den in diesem Bereich laufenden Gesetzgebungsverfahren die Sachverständigen – darunter auch den Börsenverein – angehört, die parlamentarischen Arbeiten an der Novelle treten ab September in die entscheidende Phase. Insofern ist nach dem Abschluss des Zweiten Korbs auch keine Atempause möglich – der Kampf ums Urheberrecht geht weiter!
Die Fragen stellte Ulrich Faure.







