Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels distanziert sich vom Berliner Aufruf „Ein modernes Urheberrecht für das digitale Zeitalter“ der Verbände BITKOM und ZVEI. Unterzeichnet hat den Aufruf unter anderem auch der Bundesverband der Deutschen Industrie, dessen Mitglied der Börsenverein ist. Darin plädieren die Verbände für eine Kappung von Urheberrechtsvergütungen und eine drastische Reduzierung der Geräteabgaben für das private Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke. „Es ist erschreckend, welchen geringen Stellenwert diese Verbände dem geistigen Eigentum und kulturellen Werken einräumen“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. „Wir vertrauen darauf, dass der Deutsche Bundestag durch eine angemessene Neugestaltung der Geräteabgaben ein Signal gegen die Enteignung von Urhebern setzt.“
Der Deutsche Bundestag entscheidet in den nächsten Wochen über eine Novelle des Urheberrechtsgesetzes, mit der u.a. die Vergütung für private Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke neu geregelt werden soll. Die Politiker aller Parteien sind dabei inzwischen von dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Regierung Schröder abgerückt, der maßgeblich auf den Einfluss der Gerätelobby zurückging. Dieser Entwurf sah vor, dass die Urhebervergütung bei maximal fünf Prozent des Verkaufspreises eines für private Kopien bestimmten Gerätes liegt. Die Vergütung würde damit dem freien Spiel der Marktkräfte und den willkürlichen Preisfestsetzungen der Hersteller überlassen. Bisher sind per Gesetz fixe Beträge vorgegeben, die dem Urheber mehr finanzielle Sicherheit geben. Verbrauchsmaterialien wie Druckerpatronen, die auf Dauer häufig deutlich teurer als das eigentliche Gerät sind, wären nach dem Entwurf weiterhin von der Urhebervergütung ausgenommen. Zudem sollen nicht alle Geräte, die zum Vervielfältigen geeignet sind, in die Abgabe einbezogen werden.
In dem sogenannten Berliner Aufruf wird von Verbänden und BDI eine unveränderte Realisierung des Gesetzentwurfs der Schröder-Regierung gefordert. Vor einigen Wochen hatten die Gerätehersteller über ihren Verband BITKOM sogar die Zahlung von 50 Millionen Euro an die urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften angeboten, wenn es bei diesem Entwurf bliebe.