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Reform des GmbH-Rechts rückt näher – Bundeskabinett berät

Die ganz große Reform ist es nicht geworden, aber es gibt sichtlich Bewegung bei der Reform des GmbH-Rechts, schreibt heute haufe.de. Nach Informationen aus Freiburg berate das Bundeskabinett heute über einen Gesetzentwurf, der einige wesentliche Änderungen vorsieht:

> Geht es nach dem Willen des Gesetzgebers, können Unternehmensgründer bald auch in Deutschland fast ohne Stammkapital, aber mit Haftungsschutz eine Mini-GmbH gründen.

> Auch der Gang zum Notar wird dann überflüssig werden: GmbH-Gründungen sollen mit einer Mustersatzung nicht mehr beurkundungspflichtig sein.

> Und in die große GmbH-Refom, mit Reduzierung des Stammkapitals auf 10.000 EUR, organisatorischen Erleichterungen und besserer Übertragbarkeit der Geschäftsanteil, soll nun Bewegung kommen.

Anlass der GmbH-Reform ist der wachsende Konkurrenzdruck für die deutsche GmbH durch ausländische Billig-Rechtsformen wie die britische „Limited“. Diese sind weitaus billiger und weniger aufwendig zu gründen als die GmbH.

Die Anzahl der Neugründungen in Deutschland wächst kontinuierlich (152.000 wirtschaftliche Unternehmen 2006). Darunter befinden sich nicht wenige, die von den geplanten Erleichterungen profitieren würden.

Stets aktuelle Informationen zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens, News und Handlungsempfehlungen finden Interessierte im Haufe Reformen Cockpit unter http://www.reformen-cockpit.de/reform/show/id/29

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