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Finanzgericht Köln: Pendlerpauschale verfassungsgemäß / Bundesverfassungsgericht soll urteilen

Die Kürzung der Entfernungspauschale zum 01.01.2007 durch das Jahressteuergesetz 2007 ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Zu diesem Ergebnis sei der Zehnte Senat des Finanzgerichts Köln gelangt, meldet beck-online.

Das FG Köln schloss sich nicht der Auffassung der Finanzgerichte Niedersachsen und Saarland an, die die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig halten und deshalb entsprechende Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt haben (Beschluss vom 29.03.2007, Az.: 10 K 274/07). Siehe auch [mehr…].

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