Erst mal Luft holen: Es gibt eine Atempause in der Schweiz in Sachen Preisbindung: Bundesrätin Doris Leuthard, die Vorsteherin des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements, hat heute dem Antrag des Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verbands SBVV und des Börsenvereins des deutschen Buchhandels auf Erlass einer vorsorglichen Maßnahme stattgegeben und den Vollzug des Verbots der Buchpreisbindung der Wettbewerbskommission außer Kraft gesetzt.
Damit bleibt die Preisbindung für Bücher in der deutschsprachigen Schweiz bis zum definitiven Entscheid des Bundesrats in Kraft.
SBVV und Börsenverein werden innerhalb der noch laufenden Frist bis Ende März ihr auf Artikel 8 Kartellgesetz gestütztes Gesuch um ausnahmsweise Zulassung der Preisbindung mittels Sammelrevers an den Bundesrat vervollständigen.
Die von Bundesrätin Doris Leuthard erlassene Verfügung gibt der von allen Literatur- und Buchorganisationen mitgetragenen kulturpolitischen Dimension des Buches die verdiente Chance. Das Schweizer Parlament hat den festen Willen, es den Nachbarstaaten der Schweiz gleich zu tun und das kulturpolitisch wertvolle Produkt Buch mittels einer Preisbindung zu schützen und zu fördern.
SBVV und Börsenverein sind überzeugt, dem Bundesrat die übergeordneten kulturpolitischen Gründe, die für die Buchpreisbindung sprechen, darlegen zu können und damit eine ausnahmsweise Zulassung des Sammelrevers als Mittel der Schweizer Kulturförderung zu erwirken.
Dies insbesondere auch im Hinblick auf die zurzeit laufenden Gesetzgebungsarbeiten an einem gesamtschweizerischen Preisbindungsgesetz. Die Aufhebung der Preisbindung hätte irreversible Konsequenzen und würde durch die Zerstörung der bestehenden Marktverhältnisse die parlamentarischen Bemühungen um den Erhalt des Kulturgutes Buch im vornherein zunichte machen.