Home > ARCHIV > eBay: Vollständige Namensangabe für Verkäufer wird Pflicht / Neue Entscheidung des Kammergerichts Berlin verschärft die Pflichten der ebay-Verkäufer

eBay: Vollständige Namensangabe für Verkäufer wird Pflicht / Neue Entscheidung des Kammergerichts Berlin verschärft die Pflichten der ebay-Verkäufer

Es verstößt gegen die aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 BGB-InfoVO resultierende Pflicht zur Angabe der Identität des Unternehmers, wenn ein Powerseller bei eBay seinen Vornamen nicht angibt, meldet das Protal http://www.versandbuchhaendler.de.

Ein solcher Verstoß ist geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht nur unerheblich i.S. von § 3 UWG zu beeinträchtigen. Dies hat das Kammergericht Berlin in einer soeben veröffentlichten Entscheidung festgelegt.

In der Vergangenheit war es häufiger vorgekommen, dass eBay-Verkäufer die Vornamen nicht angegeben oder so abgekürzt hatten, dass die Identität des Verkäufers nicht eindeutig nachvollziehbar war. Das brachte die Verbraucher in Schwierigkeiten, wenn sie Widerrufs- oder Gewährleistungsansprüche hatten und – ggf. gerichtlich – durchsetzen wollten.

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