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DREI FRAGEN AN: Jürgen Trimborn zur veränderten TB-Ausgabe seiner bisher verbotenen Knef-Biographie

Jürgen Trimborn
© Robert H. Bales, Köln

Auch BuchMarkt hat von dem Rechts-Hickhack um Jürgen Trimborns Biographie von Hildegard Knef damals einiges abbekommen – die bei der DVA im Jahr 2005 erschienene Ausgabe ist bis heute verboten – der Fall ist durch die Feuilletons und sogar durchs Fernsehen gegangen.

Jetzt liegt eine „um Banalitäten“ veränderte Neuausgabe des Buches von Trimborn vor, der im vergangenen Jahr mit seiner spektakulären Biographie von Rudi Carrell (C. Bertelsmann) in Deutschland und den Niederlanden Furore machte. buchmarkt.de sprach mit dem Autor.

buchmarkt.de: Ist Ihre Knef-Biographie nicht eigentlich aus rechtlichen Gründen vom Markt genommen worden? Fürchten Sie nicht ein weiteres Verbot?

Jürgen Trimborn: Knef-Witwer Paul von Schell hat kurz nach Erscheinen meines Buchs im Herbst 2005 angedroht, rechtliche Schritte gegen meine Knef-Biographie einzuleiten und mir über seinen Anwalt Listen mit angeblich zahlreichen „Recherchefehlern“ zusenden lassen. Mein damaliger Verlag, die DVA (die damals noch nicht zu Bertelsmann gehörte – Anm. der Redaktion), ist allein angesichts dieser Drohung eingeknickt, statt sich hinter mich zu stellen und den Sachverhalt eingehend zu klären und hat nach der Abgabe von Unterlassungs-Verpflichtungserklärungen das Buch vom Markt genommen und auch nicht in veränderter Fassung neu aufgelegt – eine etwas befremdliche Erfahrung, wenn man sich zuvor als besonders gründlich recherchierender Autor einen Namen gemacht hatte.

Es ist jedoch, nachdem das Buch einmal vom Markt genommen war, bei der Androhung rechtlicher Schritte geblieben, es hat nie eine Einstweilige Verfügung gegen das Buch gegeben. Und das, obwohl ich mich als Autor anders als der Verlag standhaft geweigert habe, die geforderte Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterzeichnen, da ich zu meinen Recherchen und zu dem Bild, das ich in meinem Buch von Hildegard Knef gezeichnet habe, voll und ganz stehe. Ich bin überzeugt davon, daß das Buch nicht endgültig hätte vom Markt genommen werden müssen, wenn mein damaliger Verlag dafür gekämpft hätte – insofern fürchte ich auch nun und um so mehr, nachdem ich das Manuskript noch mal mit einer Reihe engagierter und fachkundiger Juristen durchgegangen bin, kein Verbot.

Was ist inhaltlich verändert worden?
Glücklicherweise mußten überwiegend nur Banalitäten geändert werden – wie etwa die Tatsache, daß Knef-Tochter Christina ihre Mutter 1977 nicht in den Sommerurlaub begleitet hat, oder etwa, daß Berlins ehemaliger Regierender Bürgermeister Diepgen nicht zu Knefs siebzigstem Geburtstag erschienen ist – was ich leichtsinnigerweise für Realität gehalten hatte, nachdem Hildegard Knef dies in einem Interview in der Zeitschrift „Bunte“ selbst behauptet hatte.

Wäre es aus juristischen Gründen notwendig gewesen, tatsächlich inhaltliche Veränderungen vorzunehmen, Veränderungen am Bild von Hildegrad Knef, das ich nach meinen intensiven Recherchen gezeichnet habe, dann hätte ich einer Neu-Veröffentlichung nicht zugestimmt, weil ich dieses Zugeständnis nicht hätte machen wollen.

Wenn Sie sich die Mühe machen, die Erstausgabe mit der jetzigen Taschenbuchausgabe zu vergleichen, werden Sie feststellen, daß keine einzige grundlegende Aussage meines Ursprungstextes verändert worden ist. Da meine Knef-Biographie ja 2005 einige Zeit auf dem Markt war und auch bereits zahlreiche Rezensionsexemplare verschickt worden sind, steht es ja nun jedem Journalisten frei, sich hierüber ein eigenes Urteil zu bilden.

Haben Sie die Wahrheit schönen müssen, um das Buch wieder auf den Markt zu bekommen?
Meine Aufgabe als Biograph kann es nicht sein, die Wahrheit zu schönen. Aufgrund umfangreicher und sehr sorgfältiger Recherchen, aufgrund zahlreicher neuer Erkenntnisse zum Leben Hildegard Knefs und aufgrund vielfältiger Gespräche mit Menschen, die Knef persönlich erlebt haben, habe ich mir ein eigenes Bild vom Leben und Karriere dieser außergewöhnlichen Künstlerin gemacht – das Bild einer Frau, die unglaubliche Triumphe in ihrem Leben feierte, die letztlich aber an den Höhenflügen ihrer Karriere zugrunde ging. Ein Biograph ist – auch wenn er sich heutzutage bedauerlicherweise zunehmend mit juristischen statt mit inhaltlichen Fragen beschäftigen muß – weder Richter, noch Ankläger oder Verteidiger der Person, über die er schreibt. Seine Pflicht ist es, sich aufgrund seiner eingehenden Beschäftigung mit dem Subjekt, über das er schreibt, eine eigene Meinung zu bilden und diese muß er dann auch publizieren können – auch, wenn das vielleicht Angehörigen oder eingefleischten Fans des Stars nicht in allen Punkten gefällt. Wenn das nicht gewährleistet ist, können zukünftig in Deutschland nur noch stromlinienförmige, autorisierte Biographien erscheinen – und ich finde, das wäre ein dramatisches Armutszeugnis für unsere Demokratie.

Die Fragen stellte Ulrich Faure.

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