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Wiederholte und derbe Kritik des Arbeitgebers stellt nicht ohne weiteres „Mobbing“ dar

Der Otto Schmidt Verlag berichtet auf seiner Homepage von einer Arbeitsgerichtsentscheidung wonach es kein Mobbing sei, wenn ein Arbeitgeber mehrfach die Leistungen eines Mitarbeiters kritisiert. Dies rechtfertige deshalb regelmäßig auch keinen Schmerzensgeldanspruch des Arbeitnehmers wegen Mobbings. Arbeitgeber dürfen regelmäßig davon ausgehen, dass Arbeitnehmer ein gewisses Maß an Kritik vertragen.

Das gelte auch, wenn der Arbeitgeber unhöfliche Formulierungen wählt. In dem zitierten Fall hatte ein Arbeitgeber einen angestellten LKW-Fahrer angegangen, er „fahre wie ein Schwein“.

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