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In Sachen Midvox: Ablehnung der Anzeige bestätigt, Klageschrift bisher nicht eingegangen

Auf Nachfrage von buchmarkt.de ist eine geplante Anzeige von Midvox im Börsenblatt tatsächlich abgelehnt wroden, bestätigt Pressesprecherin Claudia Paul [mehr…].

Das Unternehmen hätte mit dem Text „Erste Volltextsuche für Sortimenter ist online“ werben wollen. „Diese Anzeige wurde als irreführend und wettbewerbswidrig eingestuft“, so Paul.

Den Eingang einer Klageschrift konnte sie bisher allerdings nicht bestätigen.

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