Mit dem Inkrafttreten des Fünften Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes am 10. November gilt die umstrittene Intranet-Regelung für den Bildungsbereich nun zunächst bis Ende 2008, meldet heise.de. Es geht um Paragraph 52a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), wonach Lehrer und Wissenschaftler „kleine Teile“ von Werken ausschließlich einem „bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern“ in einem Intranet „öffentlich zugänglich“ machen dürfen. Sie gilt auch für Personen im Rahmen ihrer „eigenen wissenschaftlichen Forschung“.
Weiterlesen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/81261/from/rss09







