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Wissenschaftliche Buchgesellschaft führt Musterverhandlung gegen Google in Hamburg – Google und Börsenverein verhandeln über Volltextsuche Online

Wie der Börsenvereinsjustiziar Dr. Christian Sprang mitteilt, wird am 28. Juni am Landgericht Hamburg über einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Google wegen dessen umstrittenen Bibliotheksprogramms mündlich verhandelt.

Weiter teilt Sprang in seinem soeben verschickten Newsletter mit: „Antragsteller ist die Wissenschaftliche Buchgesellschaft, die sich für diesen Musterprozess angeboten hat. Das Kostenrisiko des Verfahrens trägt der Börsenverein, bei dessen Rechtsabteilung auch die juristische Steuerung des Prozesses liegt. Die Antragsschrift gegen Google, anhand derer Sie sich ein Bild von den juristischen Streitpunkten machen können, steht unter http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=&dl_id=112071 zum Download von der Website des Börsenvereins bereit.

Google hatte aufgrund der vorhergegangenen Abmahnungen durch seine Anwälte eine Schutzschrift verfassen und diese u.a. beim Landgericht Hamburg hinterlegen lassen. Das Gericht hat sich aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit veranlasst gesehen, eine mündliche Verhandlung anzusetzen, die in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zwingend ist,. Dies ist ein Indiz dafür, dass sich der entscheidende Senat über die Behandlung des Antrags aufgrund des widerstreitenden schriftlichen Vortrags der Parteien noch keine Klarheit verschaffen konnte.

Unterdessen hat vorgestern ein schon vor längerer Zeit anberaumtes Gespräch hochrangiger Delegationen von Google und Börsenverein stattgefunden. Bei den Diskussionen, über deren Inhalte Stillschweigen vereinbart wurde, ging es u.a. über Möglichkeiten einer Zusammenarbeit von Google mit dem Börsenvereinsprojekt „Volltextsuche online“. Das Gespräch soll – unabhängig vom Ausgang der juristischen Auseinandersetzungen – fortgesetzt werden.“

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