Bibliotheken, Museen und Archive sollen nach dem Willen der Bundesregierung Bücher, Presseerzeugnisse, CDs, Filme und andere urheberrechtlich geschützte Werke zugänglich machen können, ohne daß man sie kaufen muss. Diese Regelung ist im Entwurf eines Gesetzes zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft enthalten, der gestern vom Kabinett verabschiedet wurde. “Der vorgeschlagene 52b Urheberrechtsgesetz ist eine Bankrotterklärung der deutschen Bildungspolitik”, kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, Alexander Skipis. “Für das selbe Geld wie bisher soll in Bibliotheken, Museen und Archiven ein Vielfaches an Inhalten zur Verfügung gestellt werden. Das ist eine Sparpolitik der öffentlichen Hand auf Kosten der Verlage.”
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist online abrufbar unter: www.bmj.bund.de/media/archive/1174.pdf, eine ausführliche Stellungnahme des Börsenvereins unter www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=82993&dl_id=101234