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Frankfurter Literaturverlag GmbH muss Klage gegen Autorenhaus zurückziehen

Der Autorenhaus Verlag informiert mit einer Presseerklärung über einen Erfolg im Rechtsstreit mit der Frankfurter Literaturverlag GmbH. Hier der Wortlaut:

Die Frankfurter Literaturverlag GmbH, vertreten durch RA Franz Frank, mußte bei der Verhandlung am 15. März 2006 ihre Klage gegen den Autorenhaus Verlag GmbH, gegen Manfred Plinke und gegen Gerhild Tieger wegen eines redaktionellen Artikels auf Anraten des Landgerichts Frankfurt zurückziehen:

Der Vorsitzende Richter machte dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin, Rechtsanwalt Franz Frank, u.a. deutlich, dass es sich in dem Artikel um eine Meinungsäußerung handele und darin auch keine Verunglimpfung des Hänsel-Hohenhausen-Unternehmens zu erkennen sei. Die Kosten des Rechtsstreit wurden in vollem Umfang (Streitwert 50.000,00 Euro) der unterlegenen Frankfurter Literaturverlag GmbH auferlegt.

Hinter der Frankfurter Literaturverlag GmbH (u.a. Fouque, Cornelia Goethe, August Goethe Verlag, Weimarer Schiller-Presse) steht der Hänsel-Hohenhausen-Zuschusskonzern Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe, Frankfurt am Main (die Verlagsbüros befinden sich in Offenbach). Alleinvorstand ist Dr. Uwe Frank, nicht zu verwechseln mit seinem Bruder, Rechtsanwalt Franz Frank, dem Ex-Vorstand und Aufsichtsratsmitglied der Zuschussgruppe.

Zu diesem Zuschusskonzern gehören bzw. sind kapitalmäßig verbunden u.a. die Frankfurter Literaturverlag GmbH, die Frankfurter Taschenbuchverlag GmbH, die Brentano Ges. Frankfurt mbH; Kapitaleigner dieser drei Gesellschaften ist Dr. Hänsel-Hohenhausen und Geschäftsführer ist jeweils Dr. Uwe Frank, (HR-Stand Ende 2005).

Der Prozess ist Teil einer Kampagne , die der Frankfurter Zuschusskonzern, die dubiose World Writers Association und der Bund deutscher Schriftsteller u.a. seit Erscheinen eines kritischen Artikels im Deutschen Jahrbuch für Autoren 2005/2006 gegen den Autorenhaus Verlag, gegen Manfred Plinke und gegen Gerhild Tieger betreiben. [mehr…]

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