Mitarbeiter der Darmstädter Bahnhofs-Buchhandlung, die zur Ladenkette HDS Retail Deutschland GmbH zählt, dürfen befristet ihre Arbeit niederlegen. Dies befand gestern die dritte Kammer des Arbeitsgerichtes in Darmstadt, berichtet „Echo Online“.
Der Antrag der „HDS Retail Deutschland GmbH “ auf eine einstweilige Verfügung gegen die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, die zu dem Warnstreik am 2. Dezember (Freitag) zwischen fünf und acht Uhr morgens aufgerufen hatte, wurde zurückgewiesen.
Nach einer dreistündigen Beweisaufnahme mit Zeugenaussagen sei der Antrag am Dienstag jedoch „in sich zusammengebrochen“, sagte der Verteidiger, Rechtsanwalt Werner Mansholt zu Echo Online. Der Arbeitgeber hatte Ver.di unterstellt, sie hätten die streikenden Mitarbeiter angewiesen, sich am Ladeneingang so aufzustellen, dass der Zugang zu den Geschäfts- und Verkaufsräumen blockiert gewesen sei. Auch hätten sie Personen, die in die Buchhandlung hinein oder aus der Buchhandlung heraus gehen wollten, beschimpft und angeschrien. Sie hätten versucht, Kunden am Betreten des Ladens zu hindern. Und drittens hätten die Mitarbeiter und Streikposten Personen, die das Geschäft betreten wollten, zum Boykott des Buchladens aufgerufen.
Die Anträge wurden alle zurückgewiesen. Zu keinem Zeitpunkt, so Rechtsanwalt Mansholt, sei der Zugang zu den Geschäftsräumen blockiert gewesen. Auch seien keine Personen am Betreten oder Verlassen der Buchhandlung gehindert worden. Kein Kunde sei beschimpft und aufgefordert worden, den Warnstreik durch einen Boykott des Ladens zu unterstützen.
„Die Durchführung des Warnstreiks war rechtmäßig“, sagte Werner Mansholt dem Onlinedienst abschließend. Unzulässige Mittel seien zu keinem Zeitpunkt angewandt worden.