Der Leser wird bei der in buchmarkt-online geführten Auseinandersetzung [mehr…] um Wenedikt Jerofejew, die mit Gerhard Beckmanns leider sehr rasch wieder von dieser Seite entfernten Kolumne vom 21.09.2005 begann, kaum noch verstehen können, worum es eigentlich geht. Deshalb hier ein sehr kurzer Abriss des Falles:
1975 hat der französische Verlag Albin Michel eine Übersetzung von „Moskwa – Petuschki“, dem Hauptwerk des russischen Schriftstellers Wenedikt Jerofejew, veröffentlicht. Im Mai 1976 vergab Albin Michel eine Lizenz an den Piper Verlag.
Einen Verlagsvertrag mit Jerofejew besaß Albin Michel nicht. Der Autor erfuhr gerüchteweise von der in Frankreich publizierten Übersetzung und bat Freunde, nämlich Vadim und Irina Delaunay, die aus der UdSSR ausgebürgert wurden, der Sache für ihn Paris nachzugehen (diese Tatsache ist wie alle anderen hier wiedergegebenen durch Briefe von Jerofejew, andere Dokumente oder eidesstattliche Erklärungen belegt).
Albin Michel behauptete Irina Delaunay gegenüber, die Rechte bei der israelischen Studentenzeitschrift Ami erworben zu haben, die den Text 1973 auf Russisch abgedruckt hatte. Der ehemalige Redakteur von Ami, Wladimir Fromer, den Frau Delauny schriftlich um Auskunft bat, erklärte ihr gegenüber, dass die Zeitschrift keineswegs über die Rechte verfüge und deshalb auch keine Lizenzen habe vergeben können. Ein russischer Dissident hatte eine der in Moskau kursierenden und fehlerhaften Samisdat-Kopien fotografiert und nach Israel gebracht, ohne dass Jerofejew davon wusste.
Da Albin Michel also keinen gültigen Verlagsvertrag vorweisen konnte, setzte der Verlag im August 1977 einen Vertrag auf, den Frau Delaunay im Namen des Autors unterzeichnen sollte. Frau Delaunay lebte damals erst kurze Zeit in Paris und sprach und verstand noch kein Wort Französisch. Folglich konnte sie den Inhalt des Vertrages, nach dem Albin Michel für einen Honorarvorschuss von 10.000 Francs die Weltrechte (mit Ausnahme der russischen Rechte) an „Moskwa – Petuschki“ ohne jede zeitliche Beschränkung erwarb, auch nicht überprüfen, wie sie mir gegenüber bestätigt hat. Albin Michel behauptet, Frau Delaunay habe eine Vollmacht des Autors besessen, hat eine solche aber bis heute nicht vorgelegt.
Vom Erscheinen der französischen Ausgabe Ende 1975 an – Albin Michel verkaufte weiterhin Lizenzen von „Moskwa – Petuschki“, das Buch wurde zu einem internationalen Erfolg – erhielt der Autor über einen Zeitraum von rund zehn Jahren keinerlei Honorare, lediglich ab und zu über Russlandreisende „Naturalien“ wie Kleidungsstücke oder Spirituosen. Dabei hätte Jerofejew, der in ärmlichen Verhältnissen lebte und gesundheitliche Probleme hatte, die ihm zustehenden Honorare dringend benötigt. Die NZZ (08.09.2005) zitiert aus einem Interview mit Jerofejew: „Zwei amerikanische Verlage zahlen keine müde Kopeke, weil sie den Text in England gekauft haben, und England hat ihn in Paris gekauft … Das heißt, niemand ist niemandem etwas schuldig, nur ich bin allen etwas schuldig. Aber dass mir niemand etwas schuldet, das gibt man mir deutlich zu verstehen.“
Jerofejew wandte sich wiederholt an Albin Michel mit der Frage nach seinen Honoraren, bemühte sich dann, den Verlagsvertrag aufzuheben (zuletzt 16 Tage vor seinem Tod), erhielt aber nie eine Antwort aus Paris. Vertreter von Albin Michel haben niemals Kontakt mit Jerofejew aufzunehmen versucht (und ihm auch nicht geholfen, eine Operation seines Kehlkopfkrebses in Frankreich durchführen zu lassen, die er nicht selbst bezahlen konnte).
Erst Jerofejews Witwe erhielt 1990 ein Schreiben von Albin Michel, in dem der Verlag die Forderung des verstorbenen Schriftstellers, den Verlagsvertrag aufzuheben, zurückwies, aber kein Wort zu den jahrelang nicht gezahlten Honoraren verlor. Sie schaltete daraufhin zwei Verleger aus dem Westen – Wouter van Oorschot vom gleichnamigen holländischen Verlag und Frank Berberich von Letttre International – ein, die im Namen der Erbin darangingen, bei Albin Michel Klarheit über den Stand der Honorarsprüche und Lizenzausgaben zu gewinnen. Sie konnten die Zahlung verschiedener Summen an die Erbin durchsetzen, erhielten von Albin Michel aber nie einen vollständigen Überblick über den Lizenz- und Finanzstatus des Werkes.
Auch die Witwe des Autors, die 1993 verstarb, hatte sich 1991 vergeblich bemüht, Albin Michel zur Aufhebung des Vertrages von 1977 zu bewegen.
Im Jahr 2000 übernahm ich als literarische Agentin die Vertretung der nunmehrigen Erbin Klawdia Grabowa – sie war die Schwiegermutter von Jerofejew und damals schon über achtzig Jahre alt – und ihres russischen Verlages Vagrius (Frau Grabowa verstarb im Mai 2002, und seitdem ist Jerofejews Schwiegertochter Galina Jerofejewa Alleinerbin). Auf meine Briefe und E-Mails reagierte Albin Michel fast zwei Jahre lang nicht. Erst im Juli 2002 legte der Verlag eine – ungenügende und nicht aktuelle – Übersicht über den Lizenzstatus sowie eine Abrechnung der französischen Buchverkäufe im Zeitraum bis Ende 2001 vor und überwies eine Honorarzahlung. Bis heute wurde aber keine vollständige Übersicht über die Lizenzsituation – auch was vergebene Theater- und Hörbuchrechte betrifft – vorgelegt.
Kein und Aber war über die Rechtesituation bestens informiert, denn der Verlag hatte sich seit Ende 2002 intensiv um die Rechte an der autorisierten Fassung von „Moskwa – Petuschki“ bemüht. Diese Fassung hat Wenedikt Jerofejew kurz vor seinem Tod in Zusammenarbeit mit seinem Freund Wladimir Murawjow vor Drucklegung der ersten russischen Ausgabe erstellt und dabei 1.862 zum Teil grob sinnentstellende Fehler und Auslassungen der Ami /Albin-Michel-Ausgabe korrigiert. Nachdem nicht Kein & Aber, sondern der Ammann Verlag den Zuschlag für diese Fassung bekommen hatte, schrieb Peter Haag an mich: „Mit diesem Ergebnis kann ich sehr schlecht leben“ und „Mal sehen, ich werde den von mir so lange ersehnten Autor nicht so einfach fallenlassen können“ und verfiel offenbar auf die Idee, eine eigene Ausgabe zu veranstalten und sich die Rechte dafür vom Piper Verlag, dem Lizenznehmer von Albin Michel, zu besorgen.
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Ich hoffe, die Geduld des Lesers ist noch nicht erschöpft; einige Bemerkungen von Peter Haag – und ich greife hier gar nicht alle auf – können aber nicht unwidersprochen bleiben. Auf den unangemessenen und aggressiven Ton, in dem er seinen „öffentlichen“ Brief [mehr…] verfasst hat, verbunden mit Beleidigungen und Drohungen, will ich hier nicht näher eingehen.
1. Peter Haag spricht von Galina Jerofejewa als „angeblicher Erbin“. Diese Tatsache steht völlig außer Frage. Ich habe Herrn Haag den Erbschein auf der Buchmesse 2003 in Frankfurt gezeigt. Er selbst hatte offenbar auch keine Zweifel, hätte er sonst auf die Rechte an der autorisierten Fassung geboten?
2. Selbstverständlich kann ich alles, was ich am 27.09.2005 in meiner Antwort auf die Presseerklärungen von Kein & Aber dargelegt habe, belegen. Die „Gegenbeweise“ von Herrn Haag, nämlich „Papiere“, die ihm angeblich vorliegen und „beweisen, dass mit dem Autor korrekt abgerechnet wurde“, würde ich wiederum gerne einmal sehen.
3. Wieso behauptet Peter Haag, bis jetzt sei „noch niemand in Paris vor Gericht“? Die Klage gegen Albin Michel liegt der dritten Kammer des „Tribunal de grande instance de Paris“ unter dem Aktenzeichen RG 05.09665 vor.
4. Nicht Peter Haag hat mich gebeten, mich „doch mal um den Autor Wenedikt Jerofejew zu kümmern“. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt schon mehrere Verträge zu Werken von Jerofejew wie den „Aufzeichnungen eines Psychopathen“ verhandelt, z.B. mit dem Tropen-Verlag, bedurfte Haags Aufforderung also nicht.
5. „Von anderen Verlagen, die ich überboten haben soll, weiß ich nichts, auch das sind Märchen“, schreibt Peter Haag. Um diese Behauptung zu widerlegen, muss ich leider aus einer E-Mail von Herrn Haag an mich vom 30.01.2004 zitieren: „Es darf einfach nicht wahr sein, dass Wenedikt Jerofejew nicht bei uns erscheinen könnte … Und damit Sie auch sehen, wie absolut ernst mir diese Angelegenheit ist, erhöhe ich das Angebot auf Euro 14.000“. (Herr Haag wirft mir vor, mich „unappetitlich“ zu verhalten und seine „Geschäftskorrespondenzen“ in der Welt „rumzuschicken“. Tatsächlich habe ich in meiner Erwiderung an ihn vom 27.09.2005 [mehr…] erst dann aus seinen Mails zitiert, nachdem er am 23.09. zuerst aus einem meiner Briefe zitiert hatte [mehr…].)
6. Peter Haag schreibt, Wenedikt Jerofejews handschriftliche Korrekturen am Text von „Moskwa – Petuschki“ seien nicht mehr gewesen als „Rechtschreibkorrekturen“. Seltsam, dass – wie schon erwähnt – Peter Urban die Fassung mit diesen Korrekturen als „tertium comparationis“ seiner Übersetzung genommen, hat, wie er im Nachwort der Kein & Aber-Ausgabe darlegt.
7. Laut Peter Haag habe ich „Rechte verkauft und Kasse gemacht“, bevor ein Prozess gegen Albin Michel angestrengt oder ein Urteil ergangen sei. Wie gesagt, Peter Haag hätte diese Rechte gerne gekauft und mit seiner Ausgabe „Kasse gemacht“, denn ihm lag ein Fax von Jacqueline Favero, der Lizenzchefin von Albin Michel, vom 04.11.1998 an den italienischen Verlag Feltrinelli vor, das ich ihm zugeschickt hatte. Darin erklärt Jacqueline Favero: „In Ihrem Fax erbitten Sie die Erlaubnis zur Veröffentlichung einer neuen Ausgabe dieses Textes mit Modifikationen und Variationen. Allerdings unterliegt dieses modifizierte Manuskript, das von der Witwe des Autors kommt, keinem Verlagsvertrag. Daher besitzen wir keine Rechte an diesem Manuskript. … das Beste für Sie wäre es, die vom Autor selbst autorisierte Originalversion zu veröffentlichen.“
8. Peter Haag spricht in seinem Rundumschlag auch den Fall Daniil Charms an, dessen Erben ich ebenfalls vertrete. Nun denn: Kein & Aber hat eine Audio-CD mit Geschichten von Charms veröffentlicht. Honorare dafür sind an seine Ende 2003 verstorbene Witwe niemals gezahlt worden. Der Autor selbst ist 1942 gestorben. Seine Werke – außer wenigen Arbeiten für Kinder – konnten in Russland erst ab 1988 erscheinen. Der Großteil seines Werkes ist in Deutschland zuerst veröffentlicht worden. Laut § 121 UrhG genießen Werke ausländischer Staatsangehöriger den Schutz für ihre in Deutschland erstmals erschienenen Werke. Mithin sind diese Werke nicht gemeinfrei, sondern bedürfen für ihre Veröffentlichung der Zustimmung des Rechteinhabers – und selbstverständlich einer Honorierung. Sollten „seriöse Verlage“ dies nicht einsehen, wäre das tatsächlich ein literarischer Skandal.
Galina Dursthoff