Auch wenn Medienbilder immer den Eindruck vermitteln, dass an jedem ersten

Erscheinungstag eines Harry-Potter-Bandes an alle Bücher verkauft werden, ist Vorsicht geboten. Auch am Samstag, dem 1. Oktober, wenn Band VI „Harry Potter und der Halbblutprinz“ erscheint, sind Verkauf und Beratung nach geltendem Recht erst ab 6 Uhr morgens erlaubt. Alle Informationen zu den aktuellen Ladenschluss- und Wettbewerbsgesetzen gibt es gebündelt im Merkblatt des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels unter www.buchnrw.de/downloads/merkblatt_harrypotter6.PDF.
Die „Potter-Partys“ dürfen, wie schon in der Vergangenheit, veranstaltet werden, wenn die Verkaufsveranstaltung nicht öffentlich ist. Wenn ohne Kontrolle jedermann Zugang hat, ist eine Veranstaltung öffentlich. Findet die „Harry-Potter-Nacht“ in geschlossenem Rahmen statt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Deshalb ist es ratsam, über persönliche Anschreiben eine Auswahl – zum Beispiel nur „Potter“-Vorbesteller – zu treffen. Öffentliche Werbung für die Veranstaltung sollte vermieden werden. Kinder und Jugendliche dürfen nicht ohne Begleitung Erwachsener kommen.
Ergänzende Fragen beantwortet die Rechtsabteilung des Börsenverein: Tel.: 069/1306-314, E-Mail: rechtsabteilung@boev.de







