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Kritik an NPD bleibt erlaubt: Verwaltungsgericht sichert Veranstaltungsreihe zu Buch des Ch. Links Verlags

Die rechtsextreme NPD ist mit dem Versuch gescheitert, eine Veranstaltungsreihe der

Schon 2. Auflage

Thüringer Landeszentrale für politische Bildung zum Buch „Braune Kameradschaften – Die militanten Neonazis im Schatten der NPD“ verbieten zu lassen:

Um die Vorträge von Autor Andreas Speit Mitte September in mehreren Orten Thüringens zu verhindern, war die NPD vor das Thüringer Verwaltungsgericht gezogen, da sie in den Veranstaltungen eine ungerechtfertigte Wahlbeeinflussung durch staatliche Institutionen sah.

Die Weimarer Richter, die sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2002 stützten, erklärten dagegen: „Gruppierungen, die weltanschauliche Ziele verfolgen, wie auch Parteien, müssen es hinnehmen, dass sich der Staat und seine Organe mit ihnen in der Öffentlichkeit – auch kritisch – auseinandersetzen.“ Die NPD habe keinen Anspruch darauf, „von anderen nur so dargestellt zu werden, wie sie sich selbst sieht“.

In dem kritischen Report von Andrea Röpke und Andreas Speit, der in aktualisierter 2. Auflage vorliegt, wird detailliert dargestellt, wie die NPD mit dem neu entstandenen Netzwerk brauner Kameradschaften im Wahlkampf kooperiert und sich dabei auch gewaltbereiter Gruppen bedient.

Mehr Infos durch Klick auf das Buchcover

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