Die Nebelschwaden, welche in Österreich um die neue zentrale Vergabe zur Besorgung allen staatlichen Bedarfs an Printmedien an einen Anbieter aufgekommen sind, der der sttaatlichen „Bundesbeschaffungsgesellschaft“ (BBG) dafür einen 16prozentigen Preisnachlass zugesagt hat, beginnen sich zu lichten.
Die Aufregung, die dort zunächst branchenintern herrschte und eigentlich erst nach dem Rücktritt von Dr. Anton C. Hielscher als Präsident des Hauptverbandes österreichischen Buchhändler und Verleger in die Öffentlichkeit überschwappte, hat zumindest auch unsere Branchenorgane bewegt: Weil die ganze Sache (angeblich) die österreichische Buchpreisbindung verletzt und gefährdet (und somit natürlich auch die unsrige empfindsam treffen würde). Das Gesetz, das sie in Österreich regelt, ist bis Mitte 2005 befristet. Der neoliberal denkende Wirtschaftsminister Bartenstein würde es am liebsten für immer kassieren. Daher eine durchaus verständliche Unruhe. Sie wurde allerdings durch einige Nebelkerzenwerfer verschärft. Die persönlichen Namen und Querelen, die natürlich auch hineinspielen, sind hier zu Lande meines Erachtens uninteressant. Eine Klarstellung der wesentlichen Fakten und Zusammenhänge scheint freilich dringend vonnöten.
Von der Causa sind Anschaffungen von Werken durch Bibliotheken, Schulen, Universitäten etc , von Behörden der Landesregierungen und Kommunen jedenfalls nicht betroffen; nur solche für allerdings sämtliche unmittelbar bundesministeriellen Ämter und Dienststellen. (Eine Eigentümlichkeit Österreichs ist hier zu nennen: Das Finanzministerium hat den Daumen bis ins Detail auf die Budgetverwaltung aller Ministerien. Das damit gegebene Probleme einer zentralen Auftragsvergabe durch die BBG ist also keineswegs branchenspezifisch, sondern generell Regierungspraxis und dürfte sich daher so leicht nicht beseitigen lassen. Das hier zur Debatte stehende Auftragsvolumen beläuft sich auf eine Gesamtsumme von etwa 10 Millionen Euro.
2. In der öffentlichen Diskussion ist – auch hiesig – der Eindruck entstanden, da gehe es hauptsächlich um Bücher. Der Anschaffungsposten besteht dagegen in Wahrheit zum grössten Teil aus (inklusive gerade Abonnements) Fachzeitschriften, Zeitschriften und Zeitungen. Bücher machen nur einen kleinen Teil aus.
3. Der Preisnachlass, den alle zirka zwölf Bewerber um diesen Etat zu geben versprochen haben, beruht auf einer alle Artikelarten umfassenden Mischkalkulation, ist also ein Durchschnittsrabatt. Dem Vernehmen nach haben aber alle Bewerber für Bücher den gesetzlich erlaubten Rahmen eines Preisnachlasses bis zu 5 Prozent eingehalten.
Damit wäre eine Verletzung des Buchpreisbindungsgesetzes in diesem Fall eben nicht gegeben. Die Position vertreten etliche Fachjuristen; andere – wie stets bei juristischen Fragen – die gegenteilige.
Nun das Entscheidende, das Ergebnis des Konflikts: Die an ihm auf Handelsseite beteiligten Unternehmen gehen, trotz allen bisherigen Getöses, nicht gegeneinander vor. Sie ziehen an einem Strang und sind überein gekommen, hier gemeinsam eine gerichtliche Klärung zu betreiben, um eventuelle Unklarheiten des Preisbindungsgesetzes aus der Welt zu schaffen. Sie wird in Österreich zum ersten Urteil des neuen Preisbindungsgesetzes führen – denn alle Branchenmitglieder stehen voll dazu und wollen es auch nach 2005 erhalten wissen.
4. Es gibt darüber hinaus offene Fragen, insbesondere: Darf ein Grosshändler – wie in diesem Fall der (Morawa) Business Subscription Service, der übrigens nicht einfach mit der Buchauslieferung (Mohr-) Morawa und der Buchhandelsgruppe Morara & Styria in einen Topf geworfen werden darf – bei solcher Auftragsvergabe als Bewerber gegen Einzelhändler antreten? Darf eine Regierungsstelle, die BBG, monopolbildend wirken? Diese Fragen bilden den Hintergrund der Kampagne, die gegen den Business Subscription Service läuft. Sie wird vor allem von dem Dutzend Mitbewerber betrieben, die bei der Ausschreibung verloren haben (allerdings,wenn nicht gleich hohe, so doch ähnliche Preisnachlässe anboten).
5. Hier muss noch etwas richtig gestellt werden. Der mittlere und kleine Buchhandel, der laut Branchenberichterstattung hierdurch wieder mal in seiner Existenz bedroht sein soll, hat in Österreich an diesem Behördengeschäft – das, wie schon gesagt, zudem nur zu einem kleinen Teil Bücher betrifft – noch nie teilgehabt. Er wird in dieser Debatte – auch über die Feuilletons (siehe etwa den insgesamt ausgezeichneten Bericht von Paul Jandl in der heutigen NZZ) bloss instrumentalisiert (wie gleichermassen ja in so manchen Branchendiskussionen Deutschlands). Denn dieses Geschäft ist, nicht anders als in Deutschland, bisher schon immer (nur) von einem Dutzend Gross- und Fachbuchhandlungen gemacht worden (die deshalb bei den erwähnten höheren Rabattversprechungen bei der Ausschreibung nicht das mittlere und kleine Sortiment verrieten, sondern einander Konkurrenz machten). Dass vor allem die Verlierer dann gegen den Gewinner Stimmung machten, ist eine andere Geschichte; dass der Gewinner (siehe oben) nun ein (Presse-)Grossohaus ist, ein anderer Fall.
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