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Buchhandlung Unger zieht Klage gegen Klett zurück

Wie wir soeben erfahren, hat die Buchhandlung Gerald Unger, Frankenthal, ihre am 7.10.03 beim Landgericht Stuttgart erhobene Klage gegen die Ernst Klett Vertriebsgesellschaft mbH wegen Verletzung des Buchpreisbindungsgesetzes [mehr…] zurückgezogen.
Das würde bedeuten, dass Unger die Verfahrenskosten sowie die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen hätte.

Gerald Unger bestätigt zwar auf Anfrage die Rücknahme der Klage, will sich jedoch aus rechtlichen Gründen erst in Kürze und nur in Schriftform weitergehend äußern.

Von anderer Seite war zu hören, das Gericht habe Gerald Unger diesen Schritt nahegelegt.

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