Zur vorhin gemeldeten Einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Wiesbaden im Streit zwischen Börsenverein und Bertelsmann Club erreicht uns jetzt die offizielle Stellungnahme aus Rheda-Wiedenbrück:
Das Gericht hat die von ihm selbst erlassene Einstweilige Verfügung teilweise aufgehoben (im Fall des Sachbuches G. Knopp „Die Gefangenen“ als sogenanntes „Steckdosenbuch“) und bei den zwei anderen Büchern (Dieter Bohlen „Hinter den Kulissen“ und Alexander Klaws „Ich bin’s – Alexander“) aufrechterhalten. Dass die Einstweilige Verfügung komplett aufgehoben würde, hat niemand erwartet. Für den Club war das ein notwendiger Schritt in die nächste Instanz beim OLG Frankfurt. Eine endgültige Entscheidung in der Sache wird möglicherweise erst der Bundesgerichtshof fällen. Im Übrigen hat der Richter beiden Seiten nahe gelegt, sich zu vergleichen. Das entspricht unserem Bemühen, parallel zu den juristischen Vorgängen gemeinsam mit dem Börsenverein eine einvernehmliche Lösung zu suchen, die allen Seiten gerecht wird. Die Gespräche werden Anfang Januar 2004 fortgesetzt.