Des Bücher-Verbietens ist kein Ende: Herbert Grönemeyer[ – hat laut ddp zwei weitere einstweilige Verfügungen gegen die Biografie „Grönemeyer“ des Musikjournalisten [Ulrich Hoffmann erwirkt. [mehr…], [mehr…] Wie die Plattenfirma Capitol Music mitteilte, hat das Landgericht Berlin in der vergangenen Woche eine einstweilige Verfügung erlassen, die weitere 14 Untersagungen zu Darstellungen im Buch enthält. Bereits Anfang Oktober hatte Grönemeyer, der in Berlin immer noch seine Villa hat, eine einstweilige Verfügung gegen das Buch durchgesetzt. Die im Verlag Hoffmann und Campe im September erschienene, nicht autorisierte Biografie soll nach Angaben der Plattenfirma nun insgesamt 53 Persönlichkeitsverletzungen enthalten. Zudem hat nach Angaben der Plattenfirma die Urheberrechtskammer des Landgerichts Hamburg eine weitere einstweilige Verfügung erlassen, die die Verbreitung des Buches wegen grober Verletzungen der Urheberrechte von Herbert Grönemeyer untersagt. So bestehe das 266-seitige Buch zu 130 Seiten „aus teilweise sinnentstellend zusammengeschriebenem Originalton Grönemeyer aus Interviews, Texten, etc.“, so Capitol Music. Seine Anwälte erwarten, dass der Verlag von einer zweiten Auflage des „Machwerks“ Abstand nimmt.
Die überarbeitete Neuauflage freilich ist von der EV ausgenommen, da bereits gedruckt und aufgebunden. Sie wird ab Ende der Woche im Handel erhältlich sein. „Laut Urheberrechtskammer sind die bereits gebundenen Exemplare von der einstweiligen Verfügung ausgenommen“, sagt Dr. Rainer Moritz. Der Verlag werde gegen die neuerlichen Verfügungen Widerspruch einlegen.Verleger Rainer Moritz dazu in der „Welt“: „Das Gericht muss nun prüfen, in wieweit man aus Grönemeyer-Interviews zitieren darf oder ob diese Sprachkunstwerke sind und dem Urheberrechtsschutz unterliegen.“







