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Holtzbrinck darf „Tagesspiegel“ zurückkaufen, sobald die Wettbewerbsregeln das erlauben

Holtzbrinck darf den Berliner „Tagesspiegel“ zurückerwerben, sobald die Wettbewerbsregeln dies erlauben, meldet die FAZ. Holtzbrinck habe sich ein Übernahme-Option für den Fall gesichert, dass ein neues Pressefusionsrecht die verlagswirtschaftliche Zusammenarbeit von „Berliner Zeitung“ und „Tagesspiegel“ gestatte. Der neue Eigentümer Pierre Gerckens habe Holtzbrinck das Recht eingeräumt, dann bis zu 75 % der Anteile zurückzukaufen.

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