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Gerhard Beckmanns Meinung – Nach außen im Aufwind, intern mit voller Fahrt auf die Klippen?

Der Börsenverein hat sich als Verband zum Schutz aller Mitglieder aus dem herstellenden und verbreitenden Buchhandel über mehr als hundert Jahre bewährt.

Das vom Börsenverein zur Wahrung der Buchpreisbindung entwickelte und selbst verwaltete Instrument – der Sammelrevers – hat funktioniert.

Eine Änderung dieses funktionierenden Selbstverwaltungssystems wurde bekanntlich nur durch Druck von außen notwendig – weil die Wettbewerbskommission der EU es nicht akzeptieren wollte. Die Buchpreisbindung konnte nur durch eine neue gesetzliche Form gerettet werden.

Sollte sich dieses von allen Mitgliedern des Börsenvereins begrüßte, als Sieg der Branche gefeierte Gesetz jetzt als Pyrrhus-Sieg erweisen?

Im Juli, anlässlich der Club-Ausgabe der Memoiren von Hillary Clinton, hatten sich Börsenvereinsvorstand und die für die Direct Group der Bertelsmann AG Verantwortlichen zusammengefunden, um branchenintern die mit dem zeitgleichen und preisdifferenten Angebot des Clubs verbundenen Verschiedenheiten in den Ansichten von Mitgliedsfirmen des Verbandes auszugleichen. BuchMarkt berichtete damals: „Bei dieser Gelegenheit wurde auch grundsätzlich festgestellt, dass sich der deutsche Buchmarkt nachhaltig verändert hat – seit dem ‚Potsdamer Protokoll’, das Mitte der 90er Jahre einmütig preisbindungsrechtliche Mindestkriterien für Buchgemeinschaftsausgaben geregelt hat.“

Mit dem während der Buchmesse erfolgten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen vom Ladenpreis abweichenden Vertrieb des zweiten Bohlen-Buches durch den Club wird dieser brancheninterne Regelungsbedarf nun den Juristen und den Gerichten übertragen.

Die Intention des Preisbindungsgesetzes und die damit gegebene Gestaltungsmöglichkeit ist durch das Urteil des BGH zum Skontobegehren des Berliner Bezirksamtes Steglitz bei Schulbuchlieferungen klar definiert worden: Es ist das erste Gerichtsurteil zum neuen Preisbindungsgesetz: „Der Gesetzgeber hat … nicht nur Markttransparenz schaffen, sondern vor allem das Vorhandensein einer hinreichendend großen Zahl von Verkaufsstellen in Deutschland, die gleichmäßige Verbreitung des Buchangebots auch außerhalb der großen Städte und den Schutz des Kulturgutes Buch sicherstellen wollen.“ (KZR 32/02)

Diese Absicht des Gesetzgebers wird bislang von allen Mitgliedern des Verbandes, einerlei in welcher Sparte sie sich befinden mögen, aktiv unterstützt. Strittig ist allerdings die Ausgestaltung dieses Rahmens. Hier stehen wirtschaftliche Interessen der einzelnen Mitgliedsfirmen mit denen anderer im Wettbewerb – das kleine Sortiment ringt mit dem großen um Marktanteile, dieser Verlag mit jenem, Barsortimente mit den Verlagen, Sortimente mit Verlagen um Konditionen.

Können die darin liegenden, immer wieder virulent werdenden Konflikte durch Gerichtsentscheidungen gelöst werden? Will der Verband, wollen seine Mitglieder die mit dem Preisbindungsgesetz gegebenen Möglichkeiten aus der Hand geben – unabhängig davon, dass – wie alle Erfahrungen gelehrt haben – große Unwägbarkeiten eingegangen werden, wenn Juristen und Gerichte mit der ihnen eigenen Logik entscheiden? Wer dem zustimmt, muss sich auch die Frage stellen, ob sein Mitgliedsbeitrag nicht nutzbringender für Rechtsanwälte ausgegeben werden sollte. Wird ein Verband, der über bald zwei Jahrhunderte von den Manifesten der Verleger und Buchhändler Göschen und Reich über die Verkehrsordnung bis zu den Sammelrevers Formen der Konfliktregulierung und des Interessenausgleichs gefunden hat, mit der Übergabe dieser Aufgaben, mit dem Abgeben seiner genuinen Funktionen an die Gerichte nicht in Frage gestellt?

Die Überlegungen und Fragen der heutigen Kolumne formuliere ich gemeinsam mit Volker Hasenclever – er ein ehemaliger Buchhändler mit mehr als 20jähriger Berufserfahrung, ich ein Ex-Verleger mit ähnlicher Spartenerfahrung.

Gerhard Beckmann sagt hier regelmäßig seine Meinung … und freut sich über Antworten an GHA-Beckmann@t-online.de. Natürlich können Sie diese Kolumne auch im BuchMarkt-Forum diskutieren. Einfach oben auf der Seite den Button „Forum“ anklicken, einloggen und los geht‘s.

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