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Club-Attacke mischt Branche auf

Mit der Einstweiligen Verfügung, die Rudolph Braun-Elwert für den Börsenverein gegen die Club-Ausgabe des neuen Bohlen-Buches erwirkt hat, ist gestern erst einmal ein Flächenbrand verhindert worden. Denn klar musste sein: der Handel, insbesondere die großen Ketten, hätten nicht tatenlos zugesehen, dass gegen die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens das Buch zeitgleich im Club billiger angeboten wird. Sie hätten entweder den gesamten Bertelsmann-Konzern mit Boykott abstrafen können und waren dazu wohl auch bereit. Oder sie hätten sich auf einen Preiswettbewerb mit dem Club eingelassen. Die Folgen wären klar gewesen: Binnen Tagen wäre das schwer erkämpfte Preisbindungsgesetz gefallen.

Der Club sie die Situation aber anders: Hier seine offizielle Stellungnahme von gestern:

Der Club Bertelsmann hat am 1. Oktober die größte Werbekampagne in seiner Geschichte gestartet. Beworben wird über TV-Spots und Anzeigen das Buch „Hinter den Kulissen“ von Dieter Bohlen. Mitglieder des Clubs können das Buch für EUR 16.95 erwerben. Im Buchhandel wurde es bis Montag für EUR 20 angeboten.
Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hat in Person des Vorsitzenden des Sortimenter-Ausschusses Rudolph Braun-Elwert die Verbreitung dieses Buches jetzt durch eine Einstweilige Verfügung stoppen lassen. Er will damit verhindern, dass Der Club Bertelsmann seinen Mitgliedern bei zeitgleich mit dem Handel angebotenen Büchern einen gewohnt klaren Preisvorteil bietet. Eine Einstweiligen Verfügung ist keine gerichtliche Letzentscheidung in der Sache. Edazu der Club in eben verbreiteten Pressemitteilung:
Rainer Wittenberg, Club-Geschäftsführer: „Der Börsenverein, dessen Mitglied der Club ist, benachteiligt unsere vier Millionen Club-Mitglieder in Deutschland. Club-Mitglieder vertrauen auf unser Versprechen, alle Bücher des Club mit einem klaren Preisvorteil einkaufen zu können. Sie möchten zudem Bücher, über die in den Medien intensiv berichtet wird, auch in ihrem Club erhalten. Spätestens seit dem Inkrafttreten des Buchpreisbindungsgesetzes im vergangenen Jahr haben sie ein Recht darauf. Wir werden für ihre Ansprüche und für unser Geschäft mit aller Konsequenz kämpfen. Der Börsenverein kann diesen Rechtsstreit verhindern, indem er unser wiederholt gemachtes Gesprächsangebot annimmt und sowohl die rechtlichen Schritte als auch die öffentlichen Vorverurteilungen des Club Bertelsmann sofort einstellt.“
Der Club Bertelsmann sieht sich sonst gezwungen, mit allen gebotenen rechtlichen Schritten gegen die Einstweilige Verfügung des Börsenvereins vorzugehen. Für etwaige wirtschaftliche Folgenschäden, die in die Millionen gehen können, wird der Börsenverein als Verursacher haftbar gemacht werden. Sollte der Börsenverein nicht zum Einlenken bereit sein, muss Der Club Bertelsmann den Austritt aus dem Branchenverband ernsthaft in Erwägung ziehen.
Der Club steht ohne jegliche Abstriche aus ureigenstem Interesse hinter der Buchpreisbindung in Deutschland. Der Club bewegt sich mit seinem Angebot im Rahmen des Buchpreisbindungsgesetzes, das ausdrücklich sogenannte Parallelausgaben zulässt. Kriterien für preisungebundene Parallelausgaben sind im Gesetzestext ausdrücklich nicht genannt, in der Gesetzesbegründung sind sie lediglich aufgezählt (Zitat aus der Gesetzesbegründung: „Danach bestimmen vor allem die Faktoren Ausstattungsunterschied, Abstand des Erscheinens oder bei Buchgemeinschaftsausgaben die Mitgliedschaftsbindung des Käufers über die rechtliche Zulässigkeit des Angebots eines Titels zu verschiedenen Endpreisen.“).
Es ist weder in der Begründung, noch im Gesetz selber davon die Rede, dass bei Parallelausgaben alle genannten Kriterien erfüllt sein müssen. Die Clubausgabe des vom Börsenverein beanstandeten Buches (Dieter Bohlen, „Hinter den Kulissen“) kann sich dagegen gleich auf zwei der aufgezählten Kriterien berufen: eine andere Ausstattung und der ausschließliche Verkauf an Mitglieder. Das entspricht gelebter Praxis seit über 50 Jahren. Im übrigen werden auch von den großen Versandbuchhändlern in Deutschland lediglich zwei der genannten drei Kriterien beachtet.
Die Kritik des Börsenvereins ist aus den genannten Gründen nicht berechtigt. Vielmehr erweckt der Vorstoß den Eindruck, als wolle der Börsenverein jetzt nachträglich durchsetzen, was gerade nicht Gesetz geworden ist, nämlich die Festlegungen des ehemaligen „Potsdamer Protokolls“. Wir fordern den Börsenverein zudem auf, alle Branchenteilnehmer – auch die Versender – mit gleichem Maß zu messen.

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