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Lesetipp FTD: Internetpiraterie und Kopierschutz-Knacken künftig verboten /Gesetz-Reform aber noch nicht abgeschlossen

In Deutschland gilt ab Samstag ein neugefasstes Urheberrecht. Das neue Gesetz verbietet Internetpiraterie und Kopierschutz-Knacken. Das auf eine EU-Richtlinie zurückgehende „Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ dient dem Kampf gegen Raubkopien und Internetpiraterie. Eine zentrale Rolle spielt dabei der rechtliche Schutz von
Kopierschutzmaßnahmen, hieß es dazu in der Fianncial Times Deutschland. Einer neuen Bestimmung zufolge wird das Knacken oder Umgehen des Kopierschutzes mit Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr geahndet, wenn es „nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters“ oder seines engen Familien- und Freundeskreises dient. Bei gewerbsmäßigem Handeln sind bis zu drei Jahre Haft angedroht. Die Erlaubnis zur Herstellung einzelner Kopien für den privaten Gebrauch gilt nicht, wenn die Vorlage, die kopiert werden soll, „offensichtlich rechtswidrig hergestellt“ worden ist.

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