Liebe Kollegen, Ist das nicht toll, Herr Wallenfels hat mal wieder ein Loch im Deich des Feuchtbiotops Buchhandel entdeckt [mehr…]: Es gibt bei Amazon und bei Buch.de/BOL Werbegeschenke. Ein Skandal, da fördert jemand aktiv seinen Verkauf mit originellen Ideen. Gut, die Klage ist nicht gerade von Sachkenntnis getrübt, weil man bei Amazon eben keinen Rabatt bzw. Anrechnung des Gutscheins auf preisgebundene Bücher bekommt, aber allein die Drohung, dass da jemand aktiv Handel treibt und womöglich noch erfolgreich ist, reicht, um die tapferen Ritter vom Hl. Status Quo auf das Schlachtfeld zu rufen. Es ist ein Trauerspiel! Und Herr Wallenfels wird auch noch angefeuert, schließlich hat Amazon es doch tatsächlich gewagt, das Feld Internet zu beackern, bevor „der Buchhandel“ sein Einverständnis dazu gegeben hat. Man hat diesen Markt sogar in ein „blutiges Schlachtfeld“ verwandelt, statt höflich den wettbewerbsgeschützten Buchhändlern den Vortritt zu lassen. Dem Text von Herrn Wallenfels entnehme ich, dass sogar die „Gewährung von Zahlungszielen“ ein Verstoß gegen die Preisbindung ist. Ja sagen Sie mal, spinnen die jetzt alle? Was ist eigentlich mit überdurchschnittlich langen Beratungsgesprächen? Müsste da nicht auch die Begünstigung des Kunden als Verstoß gegen die Preisbindung geahndet werden? Kostenlose Parkplätze? Hübsche Tragetaschen? Gut aussehende BuchhändlerInnen? Überhaupt, könnte man nicht die bayerischen Standards beim Tatbestand der „Begünstigung der Prostitution“, die bereits die Bereitstellung eines „angenehmen Ambientes“ u.ä. als verwerflich qualifizieren, in das neue Gesetz übernehmen? Gut, dass wir jetzt so ein Gesetz haben, da sind die „Totengräber der Preisbindung“ anschließend wenigstens vorbestraft.
Liebe Buchhändler, wie wollt Ihr denn mit dieser Haltung die Zukunft des Handels gestalten?
Ralph Möllers, ralph.moellers@terzio.de
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