Das Landgericht Münster hat im Prozess des Privatdozenten Dr. Klaus Siewert gegen den Grafit Verlag und seinen Autor Jürgen Kehrer geurteilt: Eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Klägers durch den Krimi „Wilsberg und der tote Professor“ sei nicht gegeben.
Selbst wenn eine solche vorläge, sei die Tätigkeit von Autor und Verlag durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt. Es sei der hier verwendeten Kunstgattung des Kriminalromans mit Lokalkolorit wesensimmanent, dass es gewisse Übereinstimmungen mit der Realität gebe. Mache man die Veröffentlichung und Verbreitung des Romans davon abhängig, dass keinerlei Übereinstimmung mit realen Orten und Persönlichkeiten erkennbar bleibe, nähme man der hier verwendeten Kunstgattung gerade ihr prägendes, wesenseigenes Merkmal. Eine derartige Untersagung liefe auf eine komplette Verdrängung der hier vorliegenden Kunstgattung hinaus und würde die Kunstfreiheit nicht nur einschränken, sondern eliminieren. (AZ 12 0 601/02)
Ob der unterlegene Kläger Rechtsmittel einlegen wird, ist noch nicht bekannt.
„Buchhandelstreff“-Empfang von Kurt Wolff Stiftung und Leipziger Buchmesse
Auch in diesem Jahr wird am Freitagnachmittag der Leipziger Buchmesse zum Buchhandelstreff geladen, der seit 2015 immer gen Messeende als ungezwungener Empfang stattfindet. Nach einer Begrüßung durch die Buchmessedirektorin Astrid