Klaus Weingarten, Student der Hochschule der Künste in Braunschweig, die 1991 mangels wirtschaftlichen Erfolgs eingestellte Literaturzeitschrift Transatlantik wiederbeleben. Zur Buchmesse ließ er 10.000 Exemplare drucken und will weitere Ausgaben im Vierteljahresturnus von Fakultäten anderer Hochschulen herausgegegeben werden. Diesem Vorhaben stehen aber die Marken-und Titelrechte der Random House Verlagsgruppe entgegen.
Denn: Sowohl Titel- als auch Markenrechte an der Bezeichnung „Transatlantik“ stehen der Verlagsgruppe Random House zu. Der Titel wurde vom SPIEGEL erworben, der ihn wiederum von Hans Magnus Enzensberger, einem der ursprünglichen Initiatoren der Literaturzeitschrift, erhalten hatte, nachdem der SPIEGEL zwischenzeitlich den Vertrieb der Zeitschrift übernommen hatte, ohne ihn nachhaltig wirtschaftlich erfolgreich gestalten zu können.
Random House bringt seit über einem Jahr unter dem Titel „Transatlantik“ eine Kundenzeitschrift heraus, die aber durch aus auch auf Anspruch aus ist: Sie enthält neben den Besprechungen von Random House-Titeln immer auch neutrale Beiträge.
Random House-Justitiar Rainer Dresen versteht die SZ-Meldung und Anfragen anderer Journalisten bei ihm dahingehend, dass Weingarten mangels geeigneter anderer Möglichkeiten über die Medien Druck ausüben will und ist zudem über einen Wortbruch von Weingarten verärgert.
Denn nicht nur sei die Rechtsposition von Random House „unangreifbar“: Im Vorfeld seiner Pläne, den Titel „Transatlantik“ für eine neue Literaturzeitschrift zu nutzen, hatte Weingarten über einen Rechtsanwalt nachgefragt, ob er für die einmalige Verwendung des Titels „Transatlantik“ im Rahmen der Jahrespräsentation der Kunsthochschule Braunschweig vom 11.07. bis 15.07.2001 eine Nutzungserlaubnis erhalten könne. Random House wollte dem angeblich einmaligen Projekt nicht im Wege stehen und (so Dresen) „vertraute auf die Seriosität der vermittelnden Anwaltssozietät“ und erteilte die Zustimmung, allerdings wie gewünscht räumlich beschränkt auf den Vertrieb der Zeitung auf dem Gelände der Hochschule für Bildende Künste in Braunschweig und zeitlich begrenzt auf den Zeitraum vom 11.07. bis zum 15.07.2001.
Um so erstaunter war Dresen, als er jetzt aus der Presse (s. heute SZ: „Transatlantik gibts doppelt“) von weitergehenden Plänen Weingartens erfuhr. „Wir begrüßen das studentische Engagement, hier eine neue Literaturzeitschrift etablieren zu wollen. Ob es gelingen mag, dem selbstgesetzten hohen literarischen Anspruch gerecht zu werden, mag jeder Interessierte nach einer Durchsicht der vorliegenden Ausgabe selbst entscheiden. Mir als Jurist steht da kein Urteil zu. Allerdings dürfte es für sich sprechen, dass Herr Enzensberger eine Einladung der Redaktion, nach Braunschweig zu kommen, rundweg abgelehnt hat, wie Herr Weingarten im Heft selbst mitteilt. Jedenfalls bin ich sehr verwundert, dass Herr Weingarten meint, die eng begrenzte Zustimmung unsererseits nun zu einer vollumfänglichen Wiederbelebung der alten „Transatlantik“ nutzen zu dürfen. Dieses Erstaunen teilt übrigens auch seine (ehemalige) Anwaltskanzlei, die ausrichten lässt, „keinen Kontakt zu diesem Herrn mehr zu haben“, ein Umstand, der ebenfalls keiner weiteren Kommentierung bedarf. Wir werden Herrn Weingarten bitten, uns doch zu erläutern, wie er sich den weiteren Fortgang der Angelegenheit vorstellt und wie es dazu kam, dass er glaubt, an das gegebene Versprechen einer eingeschränkten Nutzung des Titels nicht mehr gebunden zu sein. Gerne werden wir ihm erläutern, dass es vorliegend nicht um die Frage geht, ob ein großer Verlag offensichtlich Literaturbegeisterte mit rechtlichen Mitteln behindern will sondern schlicht um die Frage, dass bestehende Rechtspositionen zu beachten und gegebene Versprechen zu halten sind.“
Dresen: „Wir wollen das vorerst nicht zum Streit kommen lassen. Nur: Unsere Position ist eindeutig.“







