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BGH lehnt Revision im Junktim-Streit ab

Der als Musterprozess geführte 5-jährige Konflikt um das „Doppelte Junktim“ – Verpflichtung zur kostenpflichtigen Doppelmitgliedschaft in Börsenverein und Landesverband – hat ein Ende. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat im Rechtsstreit Bücherzentrum Schönhuber (GF Paul Schönhuber), Ingolstadt, und Jacob Zeiser & A.M. Ress Fachbuchhandlung (GF Otto Zeiser), Nürnberg, gegen den Börsenverein des Deutschen Buchhandels (vertreten durch den Vorstand Roland Ulmer und Dieter Schormann) am 3.7. beschlossen: „Die Revision der Klägerinnen gegen das Urteil des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. vom 21.7.2000 wird nicht angenommen.. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hätte im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg.“ Dazu Paul Schönhuber: „Obwohl wir nach wie vor davon überzeugt sind, dass uns verfassungsmäßige Grundrechte vorenthalten werden zugunsten einer Konstruktion, die jetzt selbst von ihren bisherigen Protagonisten verworfen wird, werden wir keine Verfassungsbeschwerde einlegen. Grund: Der Börsenverein bewegt sich mittlerweile ganz offen in die Richtung, die wir mit unserem Landesverbands-Austritt vor 20 Jahren bereits in den Köpfen hatten. (Anm.d.Red.: Projekt Gesamtverband) In jedem Fall gratulieren wir den Herren im Hirschgraben zu ihrer Sichtfindung, der nach 5-jährigem Rechtsstreit eine außergewöhnliche Bierruhe nicht abgesprochen werden kann. Der kleine Sortimenter, der mit seinen Sonderumlagen nun auch dafür gerade stehen muss, kann für seine Duldsamkeit nur bewundert werden.“

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