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Bundesrat billigt Re-import-Gesetz * EU-Kommission prüft Libro-Beschwerde * Der Vorstand des Börsenvereins gibt eine Erklärung ab

Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Sicherung der nationalen Buchpreisbindung. In der Drucksache 389/00 (Beschluss) heißt es: „Auch reimportierte Bücher unterliegen der nationalen Buchpreisbindung, sofern mit ihnen die nationale Preisbindung umgangen werden soll. Der Bundesrat billigte das Gesetz zur Sicherung der nationalen Buchpreisbindung, das im Wesentlichen klarstellenden Charakter hat, weil die nun geregelten Sachverhaltsgestaltungen bereits früher in der Praxis entsprechend gehandhabt wurden. Für die ausdrückliche gesetzliche Regelung bestand jedoch ein großes Bedürfnis, um eine Untersagung unzulässiger Reimporte auch schnell in der Praxis durchsetzen zu können. Das Gesetz, das darüber hinaus weitere Klarstellungen beinhaltet, tritt rückwirkend zum 1. Juli 2000 in Kraft.“ (Hervorhebung = BuchMarkt-Redaktion) Die EU-Kommission prüft derzeit die Beschwerde der Libro AG gegen die Liefersperren deutscher Verlage. Insbesondere beschäftige sie sich mit der Bitte um eine einstweilige Verfügung, sagte ein Sprecher der EU-Kommission am Freitag auf Anfrage der Austria Presseagentur. Die Kommission sei sich, heißt es, der Dringlichkeit bewusst. Daher werde auch die Haltung der deutschen Gerichte genau verfolgt. Der Vorstand des Börsenvereins gibt folgende Erklärung „zum aktuellen Stand in Sachen Preisbindung“ ab: „Seit 1. Juli gibt es nicht mehr die grenzüberschreitende Preisbindung zwischen Österreich und Deutschland, sondern jeweils nationale Systeme in den beiden Ländern. Die grenzüberschreitenden Aspekte sind in Österreich durch ein Gesetz geregelt, das importierte deutsche Bücher in die Preisbindung mit einbezieht. In Deutschland hat der Bundestag gesetzlich auch Reimporte in das System der Preisbindung mit einbezogen, wenn diese zum Zwecke der Umgehung der deutschen Preisbindung organisiert werden. Wir haben also die Rahmenbedingungen für eine dauerhafte Sicherung der Preisbindung geschaffen. Allerdings haben wir immer darauf hingewiesen, dass mit der Umstellung des Systems auch Irritationen auftreten können und einzelne Anbieter versuchen werden, Lücken in der Regelung aufzuspüren und diese für sich zu nutzen. Die Libro AG, ein österreichischer Mischkonzern, der eine Teil seiner Umsätze auch mit Büchern macht, glaubt jetzt, für ihren Internet-Buchhandel (Lion) eine solche Lücke im Regelungswerk aufgespürt zu haben. Die Libro AG hat einige Bücher deutscher Verlage auf ihren Internet-Seiten mit einem Rabatt von 20 Prozent für den deutschen Endverbraucher angeboten. Darunter sind auch einige Bestseller. Einige Verlage, die ihre Preisbindung gefährdet sehen, haben jetzt reagiert. Letztlich werden auch im Falle des österreichischen Anbieters die Gerichte entscheiden. Ich bin zuversichtlich, dass die Verlage ihre berechtigten Interessen durchsetzen werden. Ich danke allen, die in den vergangenen Tagen Ruhe bewahrt haben und sich durch die öffentlichkeitswirksamen Vorstöße aus Österreich nicht zu eigenen Reaktionen veranlassen ließen. Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen in Buchhandlungen und Verlagen, sich nicht provozieren zu lassen. Gerichtliche Verfahren können sich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Wir sollten alles unterlassen, was dem österreichischen Anbieter das verschafft, was er vor allem will – öffentliches Aufsehen und PR-Erfolg.“ Roland Ulmer, Vorsteher

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