Bernd F. Lunkewitz und die hunderttausend Euro-Frage: "Wer war Eigentümer des Aufbau-Verlages in der DDR?" „Ich könnte Millionen dafür bieten, denn diese Belohnung wird nie fällig werden“

Im Rechtsstreit um den Aufbau-Verlag hat die Bundesregierung behauptet, dass der Kulturbund in der DDR sein Eigentum am Aufbau-Verlag an die SED übertragen habe. Bernd F. Lunkewitz bietet jetzt eine Belohnung von 100.000 € für den dokumentarischen Beweis dieses behaupteten Übertragungsvorgangs. Wir haben bei dem jetzt in den USA lebenden  Altverleger nachgefragt, warum er diesen Schritt geht: 

Bernd F. Lunkewitz in der Villa Aurora, Pacific Palisades, Los Angeles. Die Villa Aurora war das Wohnhaus von Lion und Marta Feuchtwanger und ist heute eine Künstlerresidenz und vielseitiges Kulturzentrum

Das Versprechen, 100.000 Euro für den Beweis zu zahlen, dass Deine bisherige Rechtsposition nicht stimmt (das ging vor ein paar Tagen durch die Medien) – kannt Du mir das erklären?

Bernd F. Lunkewitz: Wegen der unerträglichen Willkür des Richters Dominik Reith in dem Prozess gegen die früher Treuhandanstalt genannte „Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben“ (BvS). Sein Urteil ist eine Bankrotterklärung der Justiz.

Der Beweis würde Dich 100.000 € kosten und Deine Behauptung widerlegen, dass der Kulturbund der Eigentümer des Aufbau-Verlages war.

Ich könnte Millionen dafür bieten, denn diese Belohnung wird nie fällig werden. Der angebliche „Übertragungsvorgang“ des Aufbau-Verlags vom Kulturbund an die SED ist nicht zu beweisen, weil er nie stattgefunden hat. Es ist doch längst allgemein bekannt, dass der Kulturbund das Eigentum am Aufbau-Verlag nicht in der DDR an die SED sondern erst im Dezember 1995 an mich persönlich übertragen hat.

Kannst Du denn die eigenen Behauptungen beweisen? 

Ich habe den Erwerb und den Fortbestand des Eigentums des Kulturbunds am Aufbau-Verlag lückenlos und zweifelsfrei durch zahlreiche Dokumente nachgewiesen. Jeder kann das in den Gerichtsakten auf der Website www.prozessbeobachter.net nachlesen, oder auch in meinem Buch über den Aufbau-Verlag und die kriminelle Vereinigung in der SED und der Treuhandanstalt. 

Hat seit dem Erscheinen des Buches im Europa-Verlag irgendjemand Deine Vorwürfe des organisierten Betrugs durch Verantwortliche der Treuhandanstalt widerlegt? 

Nein, niemand. Auch die von mir namentlich genannten Betrüger schweigen dazu. Meine Darstellung ist auch nicht zu widerlegen. Ich beschreibe die kriminellen Aktionen in der Treuhandanstalt/BvS ja anhand ihrer eigenen Akten. Sie alle wussten, dass der Aufbau-Verlag dem Kulturbund gehört. 

Im Urteil des Landgerichts Berlin steht, dass die Eigentumsverhältnisse am Aufbau-Verlag nicht aufklärbar sind.

Der Kulturbund hat den Aufbau-Verlag 1945 gegründet und war in der DDR allgemein als Eigentümer des Verlages anerkannt, auch von der SED, von der Regierung der DDR und sogar von der Bundesregierung. Noch 1985 hat das Ministerium für innerdeutsche Beziehungen im Handbuch DDR bestätigt: „der Aufbau-Verlag gehört dem Kulturbund“. Die BvS hätte das widerlegen müssen durch den Beweis, dass der Kulturbund irgendwie und irgendwann das Eigentum am Verlag auf die SED übertragen hat, denn nur dann hätte die PDS den Verlag wirksam in Volkseigentum übertragen können.

Warum ist das denn so wichtig?

Weil das Eigentum der Treuhandanstalt am Aufbau-Verlag davon abhängt, ob er tatsächlich Volkseigentum war. Durch das Treuhandgesetz wurden am 1.7.1990 ja nur die „volkseigenen“ Betriebe der DDR in „Kapitalgesellschaften im Aufbau“ der Treuhandanstalt umgewandelt und konnten dann durch den Verkauf von Geschäftsanteilen privatisiert werden. Wenn die Betriebe nicht volkseigen waren, konnten solche Geschäftsanteile nicht entstehen. Die von der Treuhandanstalt verkaufte angebliche Aufbau-Verlag GmbH i. A. existiert deshalb nicht und die Erfüllung des Kaufvertrages ist objektiv unmöglich.

Wusste die Treuhandanstalt das?

Sie wusste das und hat deshalb im Oktober 1991 bei der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR die Genehmigung des Kaufvertrages beantragt. Eine solche Genehmigung war aber nur dann erforderlich, wenn das verkaufte Unternehmen nach dem Parteiengesetz der DDR zum Sondervermögen einer Partei oder Massenorganisationen gehörte, also gerade nicht zum Volkseigentum, das ja nur ein anderer Name für Staatseigentum ist.

Ist der Verkauf von der Unabhängigen Kommission genehmigt worden? 

Natürlich nicht. Es hätte auch nichts genützt, weil der Kaufgegenstand – die angeblichen Anteile an einer Aufbau-Verlag GmbH i. A. – nicht existierte und deshalb die Erfüllung des nichtigen Vertrags unmöglich ist. Die beteiligen Behörden haben das mir und dem Kulturbund verschwiegen und sich nur intern untereinander um den Erlös gestritten. Im Herbst 1994 hat dann die Unabhängige Kommission in ihrem Beschluss BU 576 einstimmig festgestellt, dass der Aufbau-Verlag noch immer Eigentum des Kulturbunds ist.

Dann hast Du den Verlag vom Kulturbund gekauft.

Die Treuhandanstalt/BvS hat das fortbestehende Eigentum des Kulturbunds am Aufbau-Verlag vehement abgestritten und sich 1994 geweigert, den Verlag vom Kulturbund zu erwerben. Ich wollte aber unbedingte Rechtssicherheit und habe im Dezember 1995 persönlich den Verlag vom Kulturbund gekauft. Die BvS und die Unabhängige Kommission, die dessen Alt-Vermögen treuhänderisch verwalteten, haben das nicht genehmigt. Erst als das Verwaltungsgericht Berlin in 1999 ankündigte, dass es der Klage des Kulturbunds auf Zustimmung zu diesem Verkauf stattgeben werde, weil er rechtmäßiger Eigentümer des Aufbau-Verlages sei, erklärten die Behörden, dass ihre Zustimmung nicht erforderlich ist und vermieden damit das Urteil. 

War Dein Kaufvertrag mit dem Kulturbund dann wirksam?

Ja, aber ich wusste noch lange nicht, wer tatsächlich Eigentümer des Verlages war, weil die Berliner Zivilgerichte schon damals sehr willkürlich entschieden haben. Erst der Beschluss des BGH im Jahre 2008, mit dem die Revision der BvS gegen die Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zum Eigentum am Aufbau-Verlag zurückgewiesen wurden, hat mir die Sicherheit verschafft, dass der Verlag mein persönliches Eigentum ist.  

Aber die nachfolgenden Schadensersatzprozesse hast Du verloren.

Für solche Verfahren gibt es Sonderzuständigkeiten. Die Obrigkeit sucht sich sehr sorgfältig die Richter aus und es finden sich immer welche, die ihr gefallen wollen und willkürlich das Recht beugen, um die fiskalischen und politischen Interessen der Regierung zu verteidigen. Der deutsche Staat hat noch nie einen Prozess um Schadensersatz in Millionenhöhe verloren. Die Exekutive macht ja keine „Fehler“, besonders, nachdem der von ihr angerichtete Schaden eingetreten ist. 

Kannst Du ein Beispiel nennen?

Der Richter Dominik Reith behauptet, neben vielen anderen Falschheiten in seinem Urteil, dass die 2008 vom BGH bestätigten Urteile der Gerichte in Frankfurt zum Eigentum am Aufbau-Verlag nur nach den „Beweislastgrundsätzen“ ergangen seien, weil die damalige Klägerin und die BvS als Streithelfer ihr Eigentum am Aufbau-Verlag nicht beweisen konnten. Das ist eine bewusste aber auch leicht nachweisbare Lüge. Ich hatte damals nämlich Widerklage erhoben. Das OLG Frankfurt hat das Urteil des Landgerichts Frankfurt, dass „aufgrund der Widerklage“ ergangen war, bestätigt: „Die Widerklage ist begründet“. Ich habe also, wie vom BGH in seinem Hinweisbeschluss festgestellt, aufgrund der „unstreitigen Tatsachen und der vorgelegten Dokumente“ mein Eigentum am Aufbau-Verlag schon damals materiell-rechtlich bewiesen. Irgendwelche „Beweislastgrundsätze“ waren dafür nicht anzuwenden.

Aber jetzt soll das anders sein?

In seinem Beschluss erklärte der BGH sehr vorausschauend: die dagegen gerichteten Behauptungen der Behörden „laufen im Ergebnis darauf hinaus, dass sie diese rechtlich einwandfreie tatrichterliche Würdigung nicht gelten lassen, sondern sie – unzulässigerweise – durch ihre eigene Bewertung ersetzen wollen.“ Deshalb behauptet der Richter Dominik Reith, dass die „Aufklärung der Übertragungsvorgänge hinsichtlich der beiden Verlage nicht möglich“ ist und weist nach den angeblich deshalb „hier anzuwendenden Beweislastgrundsätzen“ die Klage ab, weil ich nicht bewiesen hätte, dass der Kulturbund Eigentümer geblieben sei. Stattdessen behauptet er, es „spricht vieles dafür, dass der Verlag durch die SED in Volkseigentum übertragen“ wurde, aber seine einzige Begründung ist, dass sie „als herrschende Partei in einer Ein-Parteien-Diktatur“ hierzu die „Rechtsmacht“ gehabt hätte. 

Die angebliche Übertragung in Volkseigentum durch die PDS geschah doch erst im April 1990?

Solche Tatsachen interessieren diesen Richter sichtlich nicht. Die Justiz in Berlin vertritt die fiskalischen und politischen Interessen der Bundesregierung. Deren Behauptungen, dass in der DDR die SED Eigentümerin des Aufbau-Verlags war, sind politische Lügengeschichten. Der langjährige stellvertretende Minister und Leiter der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur der DDR, Klaus Höpcke, hat 2018 eidesstattlich versichert, dass er persönlich nach der Wende die PDS „überzeugt“ hat, den Aufbau-Verlag fälschlich als ihr Eigentum zu deklarieren und ihn in angebliches Volkseigentum zu übertragen, weil er als Verlag des Kulturbunds untergegangen wäre. Alle an dem Streit Beteiligen – auch die Richter – wissen das sehr genau. Deshalb fordere ich jetzt öffentlich dazu auf, den Eigentumserwerb der SED am Aufbau-Verlag zu beweisen oder – wie der Vorsitzende Richter Grüter beim Kammergericht – mir ins Gesicht zu sagen: „Herr Lunkewitz, wir wissen, dass Sie Recht haben, das kriegen Sie hier aber nicht.“ 

Die Fragen stellte Christian von Zittwitz

Kommentare (2)
  1. So interessant es immer wieder ist, Gespräche zwischen Christian von Zittwitz mit Bernd F. Lunkewitz zu lesen, so traurig ist es auch, das Verhalten von Politik und Justiz zu ertragen. Umso bewundernswerter, dass Herr Lunkewitz es schafft, Jahr um Jahr gegen diese übermächtigen Windmühlen zu kämpfen, während die Mafiosi das Leben genießen und ihre kriminellen, charakterlosen Cocktails zu schlürfen.
    Und besonders traurig ist es, dass die perfide ‚Auswahl der Richter‘ in seinem Fall auf Dominik Reith fiel, offenbar einem Juristen, auf den der Satz von Dr. jur. Ludwig Thoma zutrifft: „Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande.
    Ich weiß, wovon ich rede und er redet, ich führe seit drei Jahren einen gerichtlichen Kampf gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber, die sog. Katholische Kirche, die sich auch der besten Juristen und wohlgesonnenen Richter sicher sein kann. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt und vielleicht findet Herr Lunkewitz – und auch ich – einen gnädigen und vor allem gerechten Richter. Ich drücke ihm auf jeden Fall ganz fest die Daumen.
    Und wie tröstlich ist es, dass er im Haus in Pacific Palisades sitzt, in der Bibliothek der Feuchtwangers. Dort wird Richter Reith niemals sitzen – was sollte er auch da!?
    Dieter Klug, Wolfratshausen

  2. Ein paar Optionen, die einmal hier einfallen könnten:
    1) L. hat es mit der Angst zu tun bekommen, dass die Verschwörungstheorie, der er Jahrzehnte aufgesessen ist und die er verbreitet hat, gerade droht, aufzufliegen. Die Richtigkeit seiner These ist auch durch eine ausgebliebene Rückmeldung nicht sichergestellt, was er bestimmt auch weiß. Dann: Danke Buchmarkt, dass Sie ihm eine Bühne gegeben haben, um zu zeigen, wessen Geistes Kind er ist.
    2) Eine oder mehrere Branchen decken Unrecht und stören damit den Seelenfrieden von Herrn L. Sollte er tatsächlich richtig liegen, wäre es ein großes Verbrechen an Herrn L., wenn jemand, der hier aufklären könnte, dies seit Jahren nicht tut und ihn als Verschwörungstheoretiker dastehen lässt – falls diese Person noch unter den Lebenden ist.
    3) Die Weste von Herrn L. ist gar nicht so weiß. Dann täte er gut daran, seinen vor sich hingetragenen Reichtum und sein Leben zu genießen, ohne sich weiterhin bloß als Opfer darzustellen.

    Es bleibt wohl spannend, falls es die eine Wahrheit, wie Herr L. sie vielleicht gerne hätte, gar nicht gibt.

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