Amazon hat bei der Umstellung der Software seiner europäischen Onlineshops auf den Euro offensichtlich grob fahrlässig gehandelt, indem
– die Preisbindung für Bücher missachtet wurde, die bis 31.12. eine Preisbindung in DM vorschreibt;
– gegen das Währungsumstellungsgesetz verstoßen wurde, das eine korrekte, auf fünf Stellen hinter dem Komma genaue Umrechnung vorschreibt;
– Umrechnungen von DM in Euro, die bei Rückrechnung von Euro in DM zu einer Rundungsdifferenz von 0.01 DM nach oben oder unten führen können (49,90 DM ergeben 25,51 €, 25,51€ ergeben 49,89 DM; 14,80 DM ergeben 7,57€, 7,57€ ergeben 14,81 DM), grundsätzlich nach unten abgerundet wurden;
– die Programme und Daten für amazon.de nicht mehr auf den alten Stand zurück gesetzt werden können.
Die Folge ist, dass es für korrekte Onlineshops in mehrfacher Hinsicht zu Wettbewerbsverzerrungen kam:
– der Verbraucher entdeckt bei Amazon.de „preisgünstigere“ Titel – auch wenn es sich nur um einen Pfennig handelt, geht es hier bei mehreren hunderttausend Titeln und entsprechenden Exemplarzahlen um Tausende von DM.
– Die krummen Preise erwecken vordergründig den Eindruck, bei amazon werde mit dem spit-zen Bleistift gerechnet.
Diese Wettbewerbsverzerrungen konnten nicht hingenommen werden. Weil die Preisbindungstreuhänder viel zu zögerlich waren und sich nicht trauten, rechtliche Schritte einzuleiten, hat die Osiandersche Buchhandlung Amazon.de eine Unterlassungserklärung zugestellt. Inzwischen hat Amazon.de in einem Vergleich der Übernahme der Kosten zugestimmt und sich verpflichtet, in Zu-kunft das preisbindungswidrige Verhalten zu unterlassen, soweit dies mit den nach Umstellung auf den Euro möglich ist.
Der Vergleich hat folgenden Wortlaut:
Die Parteien schließen diesen Vergleich, um die rechtliche Auseiandnersetzung im Zusammen-hang mit Agabe „unrunder“ Buchpriese auf der Amazon-Webseite endgültig zu beenden. Der Vergleich wird von beiden Parteien ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung, aber den-noch verbindlich geschlossen:
1. Die Amazon.de GmbH verpflichtet sich, die Preise der preisgebundenen Artikel im Internet infolge Programmschwierigkeiten der Euro-Umrechnung so anzugeben, dass
a. die Abweichung zum preisgebundenen Preis nicht mehr als fünf Pfennig beträgt, wobei die Abweichungen von 1 und 2 Pfennigen zahlungsmäßig stark überwiegen und Abweichungen von 5 Pfennigen nur in seltenenen Fällen vorkommen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass hiervon nicht Fälle erfasst sind, in denen es aus anderen Gründen als der Euroumrechnung zu fehlerhaften Katalogpreisen kommt (z.B. falsche Datenüberliefe-rung von Kataloglieferanten).
b. Die Anzahl der Artikel mit einm Preis unterhalb der Preisbindung höchstens der Anzahl mit einem höheren Preis entspricht.
c. Die Umsatzerwartungen mit Produkten mit den abweichenden Preisen höchstens der Summe der gebundenen Preise der gleichen Artikel entspricht und sich daher die Preisabweichungen gleichmäßig über den gesamten Katalog verteilen und damit auch die Bestseller und andere Topseller umfassen.
2. Die Amazon.de GmbH verpflichtet sich, den Grund der Rundungsdifferenzen auf der Website auf den Detailseiten für den Benutzer so zu nennen, dass dieser Text für jeden Benutzer er-kennbar vor der Preisdarstellung von Artikeln mit von der Preisbindung abweichenden Ver-kaufspreisen angezeigt wird (s. Anlage 1 zu diesem Vergleich).
3. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Preistreuhänder von Sortiment und Verlag darum gebeten werden sollen, auf die Aufnahme folgender Passage in den Sammelrevers hinzuwirken: „Während der Umstellungsphase von DM in Euro verstoßen Preisunterschiede von Pfennigen nicht gegen den Sammelrevers, wenn sie als unvermeidliche Folge von Rundungsdifferenzen durchgängig sind und nicht einseitig in eine Richtung erfolgen.“
4. Amazon.de GmbH übernimmt die Anwaltskosten (Geschäfts-, Besprechungs- und Vergleichsgebühr) der Osianderschen Buchhandlung aus einem Streitwert von 100.000 DM
Natürlich ist der Vergleich, wie bei Kompromissen üblich, nicht optimal – Osiander musste akzeptieren, dass Amazon.de weiterhin den DM-Verkaufspreis aus dem Europreis zurückrechnet, so dass auch weiterhin Pfennigdifferenzen bestehen. Aber Amazon muss diese Rundungsdifferenzen erläutern, und Amazon musste sich verpflichten, nicht nur abzurunden, wie bisher praktiziert. Die Preisbindungstreuhänder sollten jetzt rasch handeln, um die heiße Umstellungsphase nicht mit weiteren Unklarheiten zu belasten.