Roman Bucheli analysiert die entstandene Rechtssituation. „Unter Würdigung aller Umstände wäre indessen zumindest aus Sicht der Autoren eine einvernehmliche Lösung zu wünschen. Denn sobald auch nur der leiseste Zweifel an den Eigentumsverhältnissen entsteht, dürfte kein Verleger bereit sein, Rechte zu erwerben, von denen er heute nicht weiss, ob er sie morgen auch noch besitzen werde.“ Weiterlesen unter http://www.nzz.ch/2001/11/22/fe/page-article7SSMJ.html
Jahrestagung des Arbeitskreis Verlags-PR 2026: Austausch und Aufbruch
Am 30. und 31. Januar traf sich der Arbeitskreis Verlags-PR (AVP) zur 32. Jahrestagung in Köln – in der „Wohngemeinschaft“, deren entspannte Atmosphäre gut zur insgesamt gelösten Stimmung unter den