Roman Bucheli analysiert die entstandene Rechtssituation. „Unter Würdigung aller Umstände wäre indessen zumindest aus Sicht der Autoren eine einvernehmliche Lösung zu wünschen. Denn sobald auch nur der leiseste Zweifel an den Eigentumsverhältnissen entsteht, dürfte kein Verleger bereit sein, Rechte zu erwerben, von denen er heute nicht weiss, ob er sie morgen auch noch besitzen werde.“ Weiterlesen unter http://www.nzz.ch/2001/11/22/fe/page-article7SSMJ.html
Künstliche Intelligenz auf der Leipziger Buchmesse
Ist Künstliche Intelligenz nun Heilsversprechen oder Untergangsszenario? Von den einen gefeiert, von den anderen gefürchtet, prägt KI die Schlagzeilen und hält mehr und mehr Einzug in alle gesellschaftlichen Bereiche. Das