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Ermittlungen gegen Rettberg und Knöbl laufen

Lange nichts mehr gehört, aber immer noch aktuell: Im Zusammenhang mit der Libro-Pleite läuft am Landesgericht Wiener Neustadt die gerichtliche Voruntersuchung gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden André Rettberg, den Ex-Finanzvorstand Johann Knöbl sowie Ex-Aufsichtsratschef Kurt Stiassny. Gegen weitere Verdächtige betreibt die Staatsanwaltschaft vorerst die noch „leichtgewichtigeren“ Vorerhebungen. Dies gab der zuständige U-Richter Hans Barwitzius in Absprache mit dem Präsidium bekannt. Ob tatsächlich Anklage gegen die früheren Libro-Manager erhoben wir, sei vorerst nicht absehbar, hieß es allerdings von Gerichtsseite.
Gegen Rettberg und Knöbl wird konkret wegen schweren Betrugs, Untreue, grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie Verstoßes gegen das Aktiengesetz ermittelt. Beim ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzendem und nach wie vor UIAG-Chef Stiassny steht der Verdacht der Beteiligung am schweren Betrug sowie der Untreue im Raum.
„Es ist viel zu früh, um zu sagen, was dabei möglicherweise rauskommt“, sagte der Presssprecher des Landesgerichts Wiener Neustadt Wolfgang Jedlicka den Wiener „Standard“. „Sicher ist derzeit nur, dass gar nichts sicher ist“, wollte er keine Prognosen abgeben, ob die ehemaligen Libro-Manager am Ende strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Wie er weiter betonte, ist das Vorverfahren gegen die frühere Libro-Spitze noch nicht in die „entscheidenden Phase“ getreten. Die Voruntersuchung sei „noch lange nicht am Ende“. Der U-Richter habe zahlreiche Einvernahmen vor sich, die Ermittlungen seien längst nicht abgeschlossen.
Während die Vorerhebungen im Regelfall von den Sicherheitsbehörden unter Federführung eines weisungsgebundenen Staatsanwalts geführt werden, muss bei den Voruntersuchungen die Verdachtslage schon so dringend sein, dass der unabhängige U-Richter das Sagen hat: Er vernimmt Beschuldigte und Zeugen, sichert Beweise, prüft nach eigenem Ermessen die Sachlage. Nach Abschluss der Voruntersuchung entscheidet dann die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben oder das Verfahren – meist mangels an Beweisen oder wegen Verjährung – eingestellt wird.

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