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Kartellamt mahnt Bertelsmann ab: Random House darf Ullstein vorerst nicht übernehmen

Das Bundeskartellamt hält – wie gerade bekannt wird – die Übernahme des Buchverlags Ullstein Heyne List durch die Bertelsmann-Tochter Random House nach einer vorläufigen Beurteilung für nicht genehmigungsfähig. [mehr…], [mehr…], [mehr…]
In der angemeldeten Form führe die Übernahme zu einer marktbeherrschenden Stellung von Bertelsmann auf dem Markt für deutschsprachige Taschenbücher, teilte das Bundeskartellamt mit. Der Gütersloher Konzern würde einen Marktanteil von fast 40 Prozent erlangen, mehr als doppelt so viel wie der nachfolgende Wettbewerber, die Verlagsgruppe Holtzbrinck.
Die Abmahnung ist allerdings noch keine endgültige Entscheidung, schränkte Kartellamtspräsident Ulf Böge ein. Bis zum 5. Juni können die beteiligten Unternehmen Stellung nehmen.
In der Beurteilung betonte das Kartellamt, dass der Taschenbuchmarkt einen vom übrigen Buchmarkt abzugrenzenden Teil bilde. Daher werde die Marktstellung bei Taschenbüchern und nicht im gesamten Buchmarkt als Maßstab genommen.

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