Das Bundeskartellamt hält – wie gerade bekannt wird – die Übernahme des Buchverlags Ullstein Heyne List durch die Bertelsmann-Tochter Random House nach einer vorläufigen Beurteilung für nicht genehmigungsfähig. [mehr…], [mehr…], [mehr…]
In der angemeldeten Form führe die Übernahme zu einer marktbeherrschenden Stellung von Bertelsmann auf dem Markt für deutschsprachige Taschenbücher, teilte das Bundeskartellamt mit. Der Gütersloher Konzern würde einen Marktanteil von fast 40 Prozent erlangen, mehr als doppelt so viel wie der nachfolgende Wettbewerber, die Verlagsgruppe Holtzbrinck.
Die Abmahnung ist allerdings noch keine endgültige Entscheidung, schränkte Kartellamtspräsident Ulf Böge ein. Bis zum 5. Juni können die beteiligten Unternehmen Stellung nehmen.
In der Beurteilung betonte das Kartellamt, dass der Taschenbuchmarkt einen vom übrigen Buchmarkt abzugrenzenden Teil bilde. Daher werde die Marktstellung bei Taschenbüchern und nicht im gesamten Buchmarkt als Maßstab genommen.
Münchner Bücherschau lädt im November 2026 mit diesem Programm ein
Die 67. Münchner Bücherschau will vom 12. bis 29. November 2026 im Haus der Kunst und an weiteren Orten in München Menschen und Geschichten zusammenbringen. Neben der größten Buchausstellung Bayerns,