Zwar betrachtet der Bundesnachrichtendienst (und nicht nur er) das sogenannte Tatsachenbuch „Todeszone“ (Heyne) als freie Erfindung, will aber dennoch auf juristische Schritte gegen den Verlag als Herausgeber verzichten. „Trotz umfangreicher Recherchen wurden beim BND keine Unterlagen gefunden, die die geschilderten Sachverhalte des Buches belegen könnten“, sagte eine BND-Sprecherin. Das wäre in diesem Sommer (siehe den Fall „Ackermann“ bereits das zweite Mal, daß sich ein angeblich seriöses Sachbuch als reine Erfindung erweist. [mehr…], [mehr…]
Statement des Börsenvereins zum Deutschen Buchhandlungspreis 2025
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels äußert sich zur aktuellen Diskussion darüber, dass drei Buchhandlungen, die für den Deutschen Buchhandlungspreis vorgesehen waren, nachträglich aus der Liste der Ausgezeichneten gestrichen wurden. Sebastian