Zwar betrachtet der Bundesnachrichtendienst (und nicht nur er) das sogenannte Tatsachenbuch „Todeszone“ (Heyne) als freie Erfindung, will aber dennoch auf juristische Schritte gegen den Verlag als Herausgeber verzichten. „Trotz umfangreicher Recherchen wurden beim BND keine Unterlagen gefunden, die die geschilderten Sachverhalte des Buches belegen könnten“, sagte eine BND-Sprecherin. Das wäre in diesem Sommer (siehe den Fall „Ackermann“ bereits das zweite Mal, daß sich ein angeblich seriöses Sachbuch als reine Erfindung erweist. [mehr…], [mehr…]
Schweizer Rotpunktverlag feiert 50 Jahre mit besonderem Buchprojekt „Der Verlag“
Wie erzählt man die Geschichte eines Verlags, der seit 50 Jahren besteht? Der Zürcher Rotpunktverlag hat sich gegen die klassische Festschrift entschieden. Statt einer Chronik mit Daten, Programmhöhepunkten und Zeitzeugenberichten