Zwar betrachtet der Bundesnachrichtendienst (und nicht nur er) das sogenannte Tatsachenbuch „Todeszone“ (Heyne) als freie Erfindung, will aber dennoch auf juristische Schritte gegen den Verlag als Herausgeber verzichten. „Trotz umfangreicher Recherchen wurden beim BND keine Unterlagen gefunden, die die geschilderten Sachverhalte des Buches belegen könnten“, sagte eine BND-Sprecherin. Das wäre in diesem Sommer (siehe den Fall „Ackermann“ bereits das zweite Mal, daß sich ein angeblich seriöses Sachbuch als reine Erfindung erweist. [mehr…], [mehr…]
Verlage können sich bis August 2026 für nächstes Aki Audiosiegel bewerben
Bis zum 1. August 2026 können sich Verlage erneut für das Aki Audiosiegel der Arbeitsgemeinschaft Jugendliteratur und Medien der GEW (AJuM) bewerben. Auf der Leipziger Buchmesse 2027 werden aus den