Zwar betrachtet der Bundesnachrichtendienst (und nicht nur er) das sogenannte Tatsachenbuch „Todeszone“ (Heyne) als freie Erfindung, will aber dennoch auf juristische Schritte gegen den Verlag als Herausgeber verzichten. „Trotz umfangreicher Recherchen wurden beim BND keine Unterlagen gefunden, die die geschilderten Sachverhalte des Buches belegen könnten“, sagte eine BND-Sprecherin. Das wäre in diesem Sommer (siehe den Fall „Ackermann“ bereits das zweite Mal, daß sich ein angeblich seriöses Sachbuch als reine Erfindung erweist. [mehr…], [mehr…]
Das Kinderbuch »Was tun, wenn …« erhält den »Preis der Stiftung Buchkunst« 2026
Der mit 10.000 Euro dotierte »Preis der Stiftung Buchkunst« geht in diesem Jahr an das von Laura Momo Aufderhaar und Verena Hochleitner illustrierte und gestaltete Buch »Was tun, wenn… –