Zwar betrachtet der Bundesnachrichtendienst (und nicht nur er) das sogenannte Tatsachenbuch „Todeszone“ (Heyne) als freie Erfindung, will aber dennoch auf juristische Schritte gegen den Verlag als Herausgeber verzichten. „Trotz umfangreicher Recherchen wurden beim BND keine Unterlagen gefunden, die die geschilderten Sachverhalte des Buches belegen könnten“, sagte eine BND-Sprecherin. Das wäre in diesem Sommer (siehe den Fall „Ackermann“ bereits das zweite Mal, daß sich ein angeblich seriöses Sachbuch als reine Erfindung erweist. [mehr…], [mehr…]
So war die Generalversammlung der LG Buch
Die Generalversammlung der LG Buch fand am 29. Mai in Erfurt statt, am Tag vor der gemeinsamen Jahrestagung mit der IG Unabhängiges Sortiment (IGUS) und zieht ein durchweg positives Fazit: