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Gericht stoppt preisbindungswidrige Bestsellerverkäufe des Bertelsmann-Buchclubs

Das Landgericht Wiesbaden hat heute eine einstweilige Verfügung gegen den Club Bertelsmann erlassen. Darin wird der Buchgemeinschaft untersagt, Buchclubausgaben vor Ablauf von sechs Monaten nach Erscheinen der Buchhandelsausgabe anzubieten oder zu verkaufen. Der Buchclub bietet unter anderem den neuen Bestseller “Hinter den Kulissen” von Dieter Bohlen billiger an. Dies hat das Gericht nun untersagt. “Damit ist bestätigt, dass die Branchenregelungen für Buchclubausgaben auch unter dem im Oktober 2002 eingeführten Buchpreisbindungsgesetz weiter gültig sind”, sagte der Vorsitzende des Sortimenter-Ausschusses im Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Marburger Buchhändler Rudolph Braun-Elwert, der die einstweilige Verfügung beantragt hatte. “Ich gehe davon aus, dass sich der Bertelsmann Club künftig wieder mit allen seinen Angeboten an die verpflichtenden Zeit- und Preisabstände zu den Buchhandelsausgaben hält.”

Im Zuge einer groß angelegten Marktoffensive war die Gütersloher Buchgemeinschaft mit ihrem neuesten Katalog dazu übergegangen, potenzielle Bestseller zeitgleich zur Originalausgabe mit günstigerem Preis anzubieten. Damit hatte der Club Bertelsmann die Vorgaben des so genannten Potsdamer Protokolls missachtet, in dem der Börsenverein auf Drängen des Bundeskartellamtes 1994 Regeln für die Behandlung von Parallelausgaben formuliert hatte. Die Fortgeltung dieser Regeln hat das Gericht nun ausdrücklich bestätigt.

Die einstweilige Verfügung wird durch Zustellung Anfang kommender Woche wirksam. Ab diesem Moment muss der Buchclub Bewerbung und Verkauf der strittigen Titel einstellen.

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