Wie dpa gerade meldet, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das derzeit gültige Ladenschlussgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Demnach verstößt das Öffnungsverbot nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen weder gegen die Berufsfreiheit noch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Damit ist die Verfassungsbeschwerde des Kaufhof abgewiesen. Der Konzern wollte die völlige Freigabe der Öffnungszeiten erreichen. Kaufhof fühlte sich gegenüber Tankstellen und Bahnhöfe benachteiligt.
Marktdaten 2025: Österreichischer Buchmarkt entwickelt sich rückläufig
Der österreichische Buchmarkt zeigt im Jahr 2025 eine verhaltene Entwicklung. Während der Umsatz am Gesamtmarkt mit +0,1 Prozent stabil bleibt, ist im stationären Buchhandel ein Rückgang von -1,4 Prozent zu