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Ladenschlussgesetz mit Grundgesetz vereinbar – Verfassungsbeschwerde von Kaufhof abgewiesen

Wie dpa gerade meldet, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das derzeit gültige Ladenschlussgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Demnach verstößt das Öffnungsverbot nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen weder gegen die Berufsfreiheit noch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Damit ist die Verfassungsbeschwerde des Kaufhof abgewiesen. Der Konzern wollte die völlige Freigabe der Öffnungszeiten erreichen. Kaufhof fühlte sich gegenüber Tankstellen und Bahnhöfe benachteiligt.

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