Wie dpa gerade meldet, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das derzeit gültige Ladenschlussgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Demnach verstößt das Öffnungsverbot nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen weder gegen die Berufsfreiheit noch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Damit ist die Verfassungsbeschwerde des Kaufhof abgewiesen. Der Konzern wollte die völlige Freigabe der Öffnungszeiten erreichen. Kaufhof fühlte sich gegenüber Tankstellen und Bahnhöfe benachteiligt.
Berliner Bücherfest: Das Programm steht fest
90 Verlage, 28 Buchhandlungen und über 60 Autor:innen sind auf dem Berliner Bücherfest am 27. und 28. Juni auf dem Bebelplatz zu erleben. Mit über 100 Ständen und 40 Veranstaltungen