Wie dpa gerade meldet, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das derzeit gültige Ladenschlussgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Demnach verstößt das Öffnungsverbot nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen weder gegen die Berufsfreiheit noch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Damit ist die Verfassungsbeschwerde des Kaufhof abgewiesen. Der Konzern wollte die völlige Freigabe der Öffnungszeiten erreichen. Kaufhof fühlte sich gegenüber Tankstellen und Bahnhöfe benachteiligt.
E-Reading-Anbieter PocketBook zieht Jahresbilanz 2025
Nach einem außergewöhnlich starken Vorjahr habe die PocketBook Readers GmbH ihren Umsatz 2025 um fünf Prozent steigern können, teilt das Unternehmen mit. Dieses Wachstum sei in einem Marktumfeld gelungen, das