Der Kulturausschuss des Nationalrates in Österreich hat heute den Vierparteienantrag auf Definitivstellung des Buchpreisbindungsgesetzes beschlossen. Damit endet eine jahrelange Diskussion über diese wichtigste Rahmenbedingung für Buchhandel und Verlagswesen.
Das Gesetz war im Jahr 2000 mit einer fünfjährigen Befristung beschlossen worden, um die Entwicklung des Medienmarktes und der europäischen Gesetzgebung beobachten zu können. Mittlerweile hat sich nicht nur das Europäische Parlament positiv zur Preisbindung gestellt, auch Deutschland, der wichtigste Handelspartner, hat inzwischen eine gesetzlich verankerte Preisbindung.
„Diese breite Zustimmung im Nationalrat ist ein ermutigendes Zeichen für den parteiübergreifenden Konsens, dass das Buch ein besonderes Gut ist, das auch besondere Rahmenbedingungen braucht – die sich im übrigen bewährt haben. Und sie ist ein Ergebnis unserer jahrelangen und konsequenten Überzeugungsarbeit“, erklärt Dr. Alexander Potyka, Präsident des Hauptverbands des Österreichischen Buchhandels.
Ein Antrag der SPÖ im heutigen Kulturausschuss, die zentrale Beschaffung von Fachliteratur für den Bund durch die Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) zu beenden, wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien dem Finanzausschuss zugewiesen. Er kann daher erst im Herbst weiter behandelt werden. Dazu Potyka: „Es ist bedauerlich, dass diese große Chance, die zentralisierte und preisbindungswidrige Buchbeschaffung wieder abzuschaffen, vergeben wurde. Wir sind aber zuversichtlich, dass es uns auch gelingen wird, die Mitglieder des Finanzausschusses von der wirtschaftspolitischen Schädlichkeit der derzeitigen Vorgangsweise zu überzeugen.“
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