Eine Hamburger Anwaltskanzlei hat auf Antrag der Witwe Helmut Newtons beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb der im Schirmer/Mosel Verlag erschienenen deutschen Lizenzausgabe von „Playboy-Helmut Newton“ erwirkt.
Als Grund werden sechs Photographien (von 160 im Buch enthaltenen) auf den S. 55- 61 des Buches genannt, die der amerikanische Playboy zwar in Auftrag gegeben und bezahlt hatte, für die aber die Verwendung in Buchausgaben strittig ist.
Schirmer/Mosel hat deshalb vorsorglich alle Buchhandlunge gebeten, diesen Titel sofort aus dem Angebot zu nehmen. Für den Fall, dass Buchhandlungen mit Abmahnungen überzogen werden, steht der Verlag allerdings den betroffenen Buchhändlern mit Rat und Formulierungshilfe zur Verfügung, wie Verleger Lothar Schirmer sagt.
Er gweht allerdings davon aus, dass die Einstweilige Verfügung „in Kürze aufgehoben werden wird.“ Vor einigen Tagen hatten wir gemeldet, dass der Titel vorsorglich schon von einigen Anbietern aus dem Angebot worden war, obwohl die EV noch gar nicht vorlag. [mehr…]







