Das Landgericht München I hat eBay verboten, deutsche Übersetzungen lateinischer Texte aus dem Lehrwerk „Cursus Continuus“ über seine Internet-Plattform zu verbreiten. Der Oldenbourg Schulbuchverlag München hatte in Verlagsgemeinschaft mit den Verlagen CC. Buchner und J. Lindauer gegen eBay geklagt.
Das Urteil des Landgerichts München I vom 11. Januar 2006, gegen das eBay inzwischen Berufung eingelegt hat, lässt in seiner Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig (Az.: 21 O 2793/05): eBay wurde darin bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu € 250.000 verboten, deutsche Übersetzungen von lateinischen Texten aus dem Lehrwerk „Cursus Continuus“ im Internet über seine Plattform zu verbreiten bzw. durch Dritte verbreiten zu lassen. Ferner wurde eBay verurteilt, der Verlagsgruppe Auskunft über alle Angebote seit dem 30.9.2004 zur Vorbereitung eines Schadenersatzanspruchs zu erteilen.
„Das vorläufige Fazit der gerichtlichen Auseinandersetzung um illegal angebotene Übersetzungen aus dem Lehrwerk ‚Cursus Continuus’“, so heißt es in einer Oldenbourg-Presseerklärung: „eBay kann sich nicht auf eine vermeintlich neutrale Mittlerrolle zurückziehen, sondern ist aufgefordert, aktiv gegen Rechtsverletzungen auf den Seiten der Internet-Plattform vorzugehen. Rechtsanwalt Dr. Nikolaus Reber, der den Rechtsstreit auf Klägerseite geführt hat, meint hierzu: ‚Der Entscheidung des Landgerichts München I dürfte weit reichende Bedeutung zukommen. Viele Rechteinhaber werfen dem Auktionshaus eBay seit Jahren vor, nur ein äußerst mäßiges Interesse an der Verfolgung von Produktpiraterie zu haben. Dies bestätigt auch das nachlässige Vorgehen von eBay in dem hier entschiedenen Fall. Sollte eBay sein Verhalten nicht ändern, dürften weitere Klagen folgen.’“