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Verbände laufen Sturm gegen geplante Urheberrechtsnovelle – GEMA kündigt Widerstand an – Börsenverein plant mit eigener Erklärung an die Öffentlichkeit zu treten

In einer ersten Stellungnahme hat die GEMA ihren Kampf für die Änderung der Urheberrechtsnovelle angekündigt. Die Berufsverbände der Komponisten, Textautoren und Musikverleger wollen demnach gemeinsam gegen Regelung der Pauschalvergütung im Korb 2 vorgehen, so die GEMA in einer Pressemitteilung. Tenor: „Bundesrat muss die Urheberrechtsnovelle korrigieren!“ [mehr…]

Prof. Manfred Trojahn, Präsident des Deutschen Komponistenverbands zum Entwurf der Stelllungnahme im Bundesrat:
„Wir müssen uns gemeinsam für nachhaltige Änderungen im derzeitigen Entwurf stark machen. Die von der Bundesregierung eingebrachte Fassung enthält für die Musikautoren erhebliche Verschlechterungen, die die soziale Existenz vieler Musiker- und Komponistenkollegen gefährden würden. Die Kreativität der Musikurheber ist die Grundlage unseres Musiklebens. Sie muss geschützt und angemessen entlohnt werden.“

Folgende Punkte in der Stellungnahme werden kritisiert:

„1. Die Summe der Vergütungsansprüche aller Berechtigten für einen Gerätetyp soll künftig 5% des Verkaufspreises nicht übersteigen.
2. Die Vergütungen sollen künftig nicht mehr durch den Gesetzgeber, sondern durch die Verwertungsgesellschaften sowie die Hersteller von Geräten und Speichermedien selbst festgelegt werden.
3. Bei der Bestimmung der Vergütungshöhe soll es künftig darauf ankommen, ob die Vergütung die Hersteller von Geräten und Speichermedien unzumutbar beeinträchtigt.
4. Ein Anspruch auf Vergütung soll nur für jene Geräte und Speichermedien bestehen, die „in nennenswertem Umfang“ zur Vervielfältigung genutzt werden. Bei einer Nutzung unter 10% soll das entsprechende Gerät oder Speichermedium vergütungsfrei bleiben.

Auch der Börsenverein will in den nächsten Tagen mit einer eigenen Stellungnahme an die Öffentlichkeit treten.

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