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ARAG zu WM-Fähnchen: Halter haftet für die Befestigung / Haben keine TÜV-Zulassung

Keine Spielverderber sein, nur aufmerksam machen, will der Düsseldorfer Versicherungskonzern, dass die Beflaggung zur Weltmeisterschaft nicht versichert ist. Unfälle, die auf die Beflaggung zurückzuführen ist, gehen zu Lasten des Halters, meldet die ARAG. Denn: „Der WM-Auto-Schmuck hat keine TÜV-Zulassung“, schreiben die Versicherer.

Sie empfehlen:

– die Fahnen vor der Autobahnfahrt zu entfernen, weil das Material für derartige Belastungen nicht ausgelegt ist. Das bunte Tuch auf der Motorhaube soll entweder gut befestigt oder am besten für längere Fahrten ganz entfernt werden.

– Probleme gibt es dann, wenn etwaige Unfälle ihre Ursache in einer mangelhaften Befestigung haben.

– Einbruch nicht versichert: Das Anbringen des Plastikhalters der Fahne im Fensterspalt erhöht zudem das Risiko eines Einbruchs, denn Autoknacker haben leichteres Spiel. ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Autoversicherungen bei einem Einbruch durch das beflaggte Autofenster den Schaden nicht regulieren.

– Ist die Sicht durch die Lieblingsfahne im Heckfenster eingeschränkt, kann man sich zwar vorübergehend mit dem Blick in die Außenspiegel behelfen. Nach dem Autokorso sollte man das Tuch aber auch von dort wieder rasch entfernen.

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