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Beck stellt Kommentar zum Strafgesetzbuch online

Ab heute startet der Beck’sche Online-Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), das neueste Online-Produkt des Verlages C.H.Beck, teilt das Unternehmen mit. Der etwa alle drei Monate aktualisierte Online-Kommentar ist als Bestandteil des Fachmoduls „Strafrecht plus“ über die Internet-Datenbank beck-online (www.beck-online.de) abrufbar. Mehrkosten fallen durch die Modulerweiterung für den Nutzer nicht an.

„Eine Online-Kommentierung ist geradezu ideal, den erhöhten Ansprüchen an Aktualität und Fortentwicklung eines Rechtsgebietes Rechnung zu tragen“, weiß Simon Hohoff, Leiter des Lektorats elektronisches Publizieren beim Verlag C.H.Beck. Der Beck’sche Online-Kommentar StGB (kurz: BeckOK StGB) wird etwa alle drei Monate aktualisiert. Neueste Entwicklungen in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur finden damit umgehend Berücksichtigung in der Kommentierung und machen den BeckOK StGB schneller als jedes gedruckte Buch.

Weiterer Vorteil des BeckOK StGB sei der vereinfachte Einstieg in die juristische Online-Recherche. Der Kommentar wurde eigens für das schnelle und effektive Arbeiten am Computer-Bildschirm konzipiert. Über einen 3-stufigen Aufbau gelangt der Nutzer mit wenigen Klicks zum Ziel. Denn der Kommentar setzt sich zusammen aus einer Übersichtsebene mit knappen Kurzerläuterungen, einer Standardebene mit ausführlichen Kommentierungen und einer Detailebene mit vertiefenden Darstellungen, Hinweisen und Beispielen für die Praxis. Um die Übersichtlichkeit der Darstellung für den Nutzer zu wahren und das Lesen am Computer zu erleichtern, lässt sich die Detailebene ganz nach Bedarf öffnen und wieder schließen.

Herausgeber des neuen Online-Kommentars ist Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München, Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landgericht a.D. und Honorarprofessor an der Universität Regensburg. Der BeckOK StGB ist zitierfähig. Ältere Fassungen bleiben im Archiv erhalten.

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