Mit Rabatten u.ä. Kunden zu locken, aber dann weniger halten, als die Werbung verspricht, kann bös nach hinten losgehen. So wie bei Media-Markt – das Unternehmen ist, wie die WELT berichtet, in letzter Zeit mithilfe des Hamburger Anwalts Joachim Steinhöfel verstärkt gegen Online-Shops wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht vorgegangen, hat nun aber selbst eine Niederlage hinnehmen müssen:
Die Mannheimer Media-Markt-Filiale hat sich wegen irreführender Werbung mit einem Preisnachlass eine Niederlage beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe eingehandelt. Das Gericht erklärte eine Werbeaktion vom 3. Januar 2005 für unzulässig.
„Demnach war der Rabatt zwar für alle Artikel versprochen, aber bei einigen Produkten nicht voll umgesetzt worden. Der Media Markt hatte mit folgendem Slogan geworben: ‚Heute zahlt Deutschland keine MwSt – Alle Produkte dadurch 16 Prozent billiger!’“, erläutert die WELT. Aber: „Ein Konkurrent legte jedoch bei fünf Produkten dar, dass der Preisnachlass dort deutlich geringer ausfiel als in der Werbung behauptet. Ein Fernseher, der Tage zuvor noch 547 Euro gekostet hatte, war lediglich acht Prozent günstiger geworden.“
Laut OLG ist die Werbung irreführend und damit wettbewerbswidrig (Az: 6 U 227/05 vom 8. November 2006). Zwar hatte Media Markt geltend gemacht, die kurz vor der Aktion verlangten Preise seien bereits Sonderangebote gewesen. Dieser Einwand genügte dem Gericht nicht. Dem Urteil zufolge hätte Media-Markt detailliert nachweisen müssen, wie hoch die außerhalb der Aktion üblichen Preise seien und dass sich daraus tatsächlich ein Nachlass von 16 Prozent ergeben habe.