MySpace, behauptet das Musikunternehmen Universal, sei ein „williger Partner“ seiner Nutzer bei der fortgesetzten Verletzung von Urheberrechten – und reichte Klage in nicht definierter Gesamthöhe ein. Um Peanuts geht es dabei nicht: Universal will bis zu 150.000 Dollar pro Song.
Im Internet freilich spielt MySpace spätestens seit diesem Sommer nur noch die zweite Geige hinter YouTube, doch was Musik angeht, hat die Social-Networking-Seite klar die Nase vorn: Mehr als 106 Millionen Nutzerseiten zählt der Dienst, der im Juli 2005 von Rupert Murdochs News Corp für stolze 580 Millionen Dollar aufgekauft wurde. Kaum eine nennenswerte Gruppe in der Welt, die nicht auch eine MySpace-Seite unterhielte, doch das ist längst nicht alles: Es gibt überhaupt kaum eine MySpace-Seite, auf der nicht Musik oder Videos gespielt oder zum Download angeboten würden.
Kurz nach YouTube verkündete MySpace vor wenigen Wochen, dass man künftig auf Filtersoftware setzen wolle, die copyright-geschützte Musik erkennen und löschen könne. Am grundlegenden Problem solcher „digital fingerprinting“- Programme hat sich aber nichts geändert, seit die damals unter Bertelsmann-Kontrolle stehende P2P-Firma Napster vor fünf Jahren scheiterte, weil sie Ähnliches versprach aber nicht halten konnte: Solche Filter sind weit davon entfernt, wirklich zuverlässig zu sein.
MySpace weist all das weit von sich. In einer ersten Reaktion auf die Klage heißt es: „Wir haben die Universal Music Group ständig über unsere branchenweit vorbildlichen Maßnahmen zum Schutz von Urheber- und Verwerterrechten auf dem Laufenden gehalten. Es ist bedauerlich, dass sich Universal zu dieser unnötigen wie haltlosen Klage entschlossen hat. Wir stellen unseren Nutzern Mittel zur Veröffentlichung ihrer eigenen Arbeiten zur Verfügung. Wir fordern nicht zur Verletzung von Copyrights auf, wir ermutigen nicht dazu und wir erklären uns nicht damit einverstanden.“






